
Der Gesetzgeber unterstützt Arbeitnehmer über die Riester-Rente beim Aufbau einer privaten Altersvorsorge. Die entsprechenden Verträge können direkt über Banken oder Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Während der Ansparphase erhält der Versicherte staatliche Zulagen, sofern er diese schriftlich beantragt.
Die Riester-Rente steht allerdings nur Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung für Landwirte und deren Ehegatten, Beamten und Empfängern von Amtsbezügen sowie Arbeitssuchenden ohne Leistungsbezug und versicherungsfrei Beschäftigten offen; Selbstständige haben keinen Anspruch darauf. Außerdem ist bei der Riester-Rente eine Kapitalauszahlung maximal in Höhe von dreißig Prozent des Gesamtguthabens möglich, der Rest wird als monatliche Rente ausbezahlt, die als Einkommen zu versteuern ist.
Formen und Förderung der Riester-Rente
Die Riester-Rente kann wahlweise als klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung oder als Banksparplan abgeschlossen werden. Eine Sonderform bildet der sogenannte Wohn-Riester, bei dem nicht für eine spätere monatliche Rente, sondern für den Bau oder Erwerb eines Eigenheims Kapital angespart wird. Unabhängig von der Art des Vertrages ist ein Mindestbeitrag von vier Prozent des Bruttojahreseinkommens erforderlich, um die volle staatliche Förderung zu erhalten; bei darunter liegenden Sparbeträgen wird nur eine anteilige Zulage bezahlt. Der Maximalbetrag liegt für Alleinstehende bei 154 Euro; zusätzlich gibt es für jedes Kind einen Zuschlag von 185 Euro.