
Wer von seinem Partner zukünftig getrennt leben möchte, der hat im Falle einer
Ehe zwei Möglichkeiten: Entweder er lässt sich
scheiden oder die Ehe wird
annulliert.
Die Scheidung ist der klassische Weg im Falle einer Trennung. Man sucht sich eine eigene Wohnung, erklärt, dass man sich scheiden lassen möchte und wird nach Ablauf des
Trennungsjahres geschieden. Eine Annullierung geht schneller vonstatten, allerdings wird sie nur in schwerwiegenden Fällen gewährt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Ehepartner mehrere Kinder verheimlicht hat, die Ehe auf Betrug oder auch auf einem Mangel an Zurechnungsfähigkeit basierte.
Unterschiede bei Annullierung und Scheidung liegen in den Folgen
Dass es für die Annullierung schwerwiegender Gründe bedarf, liegt auch an den Folgen, in denen die Unterschiede von Annullierung und Scheidung deutlich werden. Bei einer Scheidung wird der gemeinsame Besitz aufgeteilt, außerdem muss man unter bestimmten Voraussetzungen Unterhalt an seinen Ehepartner zahlen. Bei einer Annullierung hingegen war die Ehe nie existent und damit auch keine anderen Gemeinsamkeiten. Es drohen also keine Unterhaltszahlungen (eine Ausnahme stellen minderjährige Kinder dar) und keine anderen Konsequenzen, die mit einer klassischen Scheidung einhergehen würden. Auch aus steuerlicher Sicht wird man nach einer Annullierung anders behandelt als nach einer Scheidung.