Braucht man für ein Scheidungsverfahren unbedingt einen Anwalt?

Betrachtet man das unmittelbare Scheidungsverfahren, dann ist der Anwalt mit Abstand einer der teuersten Faktoren, für die man aufkommen muss. Es verwundert daher nicht, dass sich viele Paare den Anwalt gerne sparen würden – vor allem dann, wenn sie sich über die Scheidung im Großen und Ganzen einig ist.

Doch hier macht die deutsche Gesetzgebung einen Strich durch die Rechnung. Denn für eine Scheidung ist der Anwalt unerlässlich. Das Paar gibt ihm gegenüber die Erklärung ab, sich scheiden lassen zu wollen. Der Anwalt kümmert sich dann um die Umsetzung der Scheidung. Es gibt also keine Möglichkeit, auf die Unterstützung eines Juristen zu verzichten.

Die Kosten für den Scheidungsanwalt können eingeschränkt werden

Trotzdem hat man die Möglichkeit, die Kosten für den Anwalt bei der Scheidung zu senken. Es ist vollkommen ausreichend, wenn die Partei, die sich scheiden lassen will, einen Anwalt nimmt. Der Ehepartner muss sich also nicht grundsätzlich auch einen Vertreter besorgen, auch wenn dies in vielen Fällen anzuraten ist. Grundsätzlich gilt: Je mehr Streit es bei der Scheidung gibt und je mehr geklärt werden muss, desto eher macht bei der Scheidung ein Anwalt für die streitenden Seiten Sinn. Im Endeffekt kann man mit einem Anwalt gerade in Unterhaltsfragen Geld sparen.





 

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