Wer darf nach einer Scheidung die Kinder zu sich nehmen?

Es gibt nur wenige Punkte, über die sich bei einer Scheidung mehr gestritten wird als über das Sorgerecht. Die Regel, dass die Kinder bei der Mutter besser aufgehoben sind, gilt heutzutage längst nicht mehr. Vater wie Mutter haben die gleichen Chancen, bei der Scheidung das Sorgerecht für ihre Kinder zu bekommen.

Nach einer Scheidung haben deshalb grundsätzlich beide Eltern das Sorgerecht, allerdings darf der Elternteil selbstständig über Dinge des täglichen Lebens bestimmen, bei dem das Kind wohnt. Der andere Elternteil hat das Recht, größere Entscheidungen mit zu treffen. Das kann zum Beispiel den Besuch einer weiterführenden Schule des Kindes betreffen.

Ausnahmen bei Scheidung und Sorgerecht - wenn nur ein Elternteil berechtigt ist



Es gibt zwei Fälle, in denen nach der Scheidung das Sorgerecht nur auf einen Elternteil übertragen wird. Im einfachsten Fall verzichtet einer der Elternteile auf sein Sorgerecht. Das Kind hat allerdings das Recht, diesem Verzicht zu widersprechen und eigene Wünsche zu äußern, wenn es mindestens 14 Jahre alt ist. Der andere Fall, in dem das Sorgerecht nur auf einen Elternteil übertragen wird, ist komplizierter. Dann geht man davon aus, dass das Kindeswohl beim anderen Elternteil gefährdet wäre, zum Beispiel weil er viel arbeitet oder einen kriminellen Hintergrund hat.





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