
Voraussetzung bei einer
Scheidung in Deutschland ist das sogenannte Trennungsjahr. Das bedeutet, dass beide Ehepartner mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben müssen, ehe ein Gericht die Scheidung aussprechen darf. Grund für diese Regelung ist, dass beiden Ehepartnern so die Gelegenheit gegeben werden soll, die Ehe doch noch einmal zu retten.
Hin und wieder kann man aber den Wunsch haben, das Trennungsjahr zu umgehen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn man sich schnell wieder verheiraten möchte oder die Ehe mit dem Partner als unzumutbar empfunden wird. Eine der gängigsten - rechtlich aber nicht erlaubten - Lösungen ist es, vor Gericht zu behaupten, dass das Trennungsjahr längst abgelaufen sei.
Der rechtlich legale Weg, das Trennungsjahr zu umgehen
Gerichte machen mit dem Ablauf des Trennungsjahres nur dann eine Ausnahme, wenn die Wartezeit für einen der beiden Ehegatten unzumutbar wäre. Das Vorhaben, bald eine neue Ehe einzugehen, genügt allerdings nicht - in einem solchen Fall wird man also warten müssen. Derjenige, der das Trennungsjahr umgehen und die Scheidung beschleunigen möchte, muss beweisen, dass es ihm nicht zuzumuten ist, die Ehe fortzuführen. Das ist häufig der Punkt, an dem über schlechte erzieherische Qualitäten und Alkoholismus des Ehepartners gestritten wird.