
Ein wichtiges Thema bei jeder
Scheidung ist der
Unterhalt. Oft gibt es minderjährige Kinder, deren Lebensunterhalt derjenige, der das Sorgerecht zugesprochen bekommt, nicht alleine bestreiten kann.
Vielleicht gibt es aber auch eine Ehefrau, die ihren Mann unterstützt hat und deshalb keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen konnte, weshalb sie jetzt ohne jedes Einkommen dasteht. In solchen Fällen ist der Ehepartner verpflichtet, nach der Scheidung Unterhalt zu zahlen. Wer das tun muss, in welcher Höhe und unter welchen Voraussetzungen, das entscheiden die Gerichte.
In diesen Fällen wird nach der Scheidung Unterhalt fällig
Der klassische Fall, in dem nach einer Scheidung Unterhalt gezahlt werden muss, betrifft gemeinsame Kinder. Derjenige, der sich nicht aktiv um die Erziehung und Versorgung seiner Kinder kümmert, hat einen finanziellen Ausgleich zu schaffen. Wie viel das ist, wird nach der "Düsseldorfer Tabelle" an Hand des Alters der Kinder und der Höhe des eigenen Einkommens bestimmt.
Schwieriger wird es, wenn der Ehepartner nach der Scheidung auch für sich selbst Unterhalt verlangt. War es früher noch häufig so, dass gerade Hausfrauen gegenüber ihrem Mann einen Unterhaltsanspruch hatten, ist das heute nicht mehr grundsätzlich der Fall. Wer keine sehr kleinen Kinder zu erziehen hat, dem ist zuzumuten, dass er sich eine Arbeit sucht.