Ratgeber
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Eine Schenkungssteuererklärung wird vom Finanzamt angefordert, wenn ihm eine Schenkung angezeigt oder bekannt wurde. Im Prinzip sind sowohl Schenkender als auch Beschenkter bei jeglicher Schenkung verpflichtet, diese dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten zu melden. Etwas unklar geregelt ist, ab welcher Höhe Schenkungen gemeldet werden müssen. Da aber Schenkungen innerhalb von zehn Jahren vom Fiskus zusammen veranlagt werden, sind auch relevante Beträge unterhalb der Freibetragsgrenzen bekannt zu geben. Sowohl Schenkender als auch Beschenkter stehen in der Pflicht, das Finanzamt zu informieren. Dieses setzt, wenn es danach zur Schenkungssteuererklärung per Formular auffordert, eine Frist zur Abgabe, die nicht unter einem Monat liegen darf.