Bis wann muss man die Schenkungssteuererklärung abgegeben haben?

Eine Schenkungssteuererklärung wird vom Finanzamt angefordert, wenn ihm eine Schenkung angezeigt oder bekannt wurde. Im Prinzip sind sowohl Schenkender als auch Beschenkter bei jeglicher Schenkung verpflichtet, diese dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten zu melden. Etwas unklar geregelt ist, ab welcher Höhe Schenkungen gemeldet werden müssen. Da aber Schenkungen innerhalb von zehn Jahren vom Fiskus zusammen veranlagt werden, sind auch relevante Beträge unterhalb der Freibetragsgrenzen bekannt zu geben. Sowohl Schenkender als auch Beschenkter stehen in der Pflicht, das Finanzamt zu informieren. Dieses setzt, wenn es danach zur Schenkungssteuererklärung per Formular auffordert, eine Frist zur Abgabe, die nicht unter einem Monat liegen darf.

Schenkungssteuerschuld - unterschiedliche Verjährungsfristen



Die Verjährung der Steuerschuld bei der Schenkungssteuer beträgt vier Jahre und beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem Vermögen übertragen wurde. Hat das Finanzamt aber verspätet Kenntnis von der Schenkung erhalten, da keine Schenkungssteuererklärung abgegeben wurde, erhöht sich die Frist bei "leichtfertiger Steuerverkürzung" auf fünf, bei unterstellter Steuerhinterziehung auf zehn Jahre. Die genaue Rechtslage zu klären ist dann leider häufig Aufgabe von Steuerberatern und Gerichten. Wenn Schenkender und Beschenkter - die beide in der Pflicht stehen - es versäumt haben, eine Schenkungssteuererklärung abzugeben, verschiebt sich auch der Zeitpunkt, ab dem die Verjährungsfrist berechnet wird, nach hinten.





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