
Die Freude an einem Geschenk kann schnell getrübt sein, wenn der Beschenkte vom Finanzamt zur Kasse gebeten wird. Am einfachsten ist es, die Zahlung von
Schenkungssteuer zu vermeiden, wenn der Wert der Schenkung innerhalb der zugebilligten
Freibetragsgrenzen bleibt. Hausrat und sogenannte "bewegliche Sachen" können zusätzlich bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei übertragen werden, wenn ein nahes Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem vorliegt.
Die Freibeträge erneuern sich alle zehn Jahre, sodass sich mit guter Planung Schenkungssteuer vermeiden lässt. Innerhalb von zehn Jahren werden jedoch alle Schenkungen zusammengerechnet.
Schenkungssteuer vermeiden durch Kettenschenkungen
Werden Kinder von ihren Eltern beschenkt, können sie den ohnehin recht hohen Freibetrag von 400.000 € bei einer Schenkung jedes der beiden Elternteile geltend machen. Wenn beide Elternteile die Freibeträge optimal ausnutzen können, lässt sich am effektivsten die Zahlung von Schenkungssteuer vermeiden. Ist ein Elternteil deutlich vermögender als der andere, kann er zunächst diesen beschenken, der dann seinerseits den Freibetrag bei einer Weiterschenkung an das Kind nutzen kann. Auch auf steuerrechtlich entfernte Verwandte (Enkel, Stiefkinder) können über die Kinder Werte übertragen werden, um Schenkungssteuer zu vermeiden. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten, damit das Finanzamt keinen Gestaltungsmissbrauch sieht: Die Weiterschenkung darf vertraglich nicht festgeschrieben sein.