Ratgeber
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Wenn man eine Bedürftigkeit bei sich feststellt, stehen viele Menschen vor der Frage, wo sie überhaupt Sozialhilfe beantragen müssen. Die Arbeitsagenturen oder die ARGE sind für diese finanzielle Unterstützung nur dann zuständig, wenn man zumindest theoretisch in der Lage wäre, eine Arbeit aufzunehmen. Neben einer Grundsicherung erhält man dann auch Hilfe bei der Arbeitssuche oder der Weiterbildung. Wenn man keine Möglichkeit hat, eine Arbeit aufzunehmen, dann ist in den meisten Fällen die Gemeinde für die Hilfe zuständig.