Ratgeber
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Dass man nicht in der Lage ist zu arbeiten, bedeutet nicht, dass man keine Einkommen hat. Das können zum Beispiel Rente, Mieteinnahmen, Krankengeld oder Kindergeld sein. Um besser unterscheiden zu können, mit welchem Einkommen man bedürftig ist und welches zur Grundsicherung ausreichen sollte, gibt es eine Einkommensgrenze für Sozialhilfe. Diese ist allerdings kein fester Wert, wie man das zum Beispiel von der Krankenversicherung kennt. Die Grenze wird individuell berechnet. Berücksichtigt werden die Kosten für die Unterkunft, ein Grundbetrag in Höhe des zweifachen Regelsatzes und ein Familienzuschlag. Übersteigt das eigene Einkommen die so ermittelte Einkommensgrenze für Sozialhilfe nicht, hat man Anspruch auf eine Grundsicherung.