Wo liegt die Einkommensgrenze für Sozialhilfeempfänger?

Dass man nicht in der Lage ist zu arbeiten, bedeutet nicht, dass man keine Einkommen hat. Das können zum Beispiel Rente, Mieteinnahmen, Krankengeld oder Kindergeld sein. Um besser unterscheiden zu können, mit welchem Einkommen man bedürftig ist und welches zur Grundsicherung ausreichen sollte, gibt es eine Einkommensgrenze für Sozialhilfe. Diese ist allerdings kein fester Wert, wie man das zum Beispiel von der Krankenversicherung kennt. Die Grenze wird individuell berechnet. Berücksichtigt werden die Kosten für die Unterkunft, ein Grundbetrag in Höhe des zweifachen Regelsatzes und ein Familienzuschlag. Übersteigt das eigene Einkommen die so ermittelte Einkommensgrenze für Sozialhilfe nicht, hat man Anspruch auf eine Grundsicherung.

Steuern und Freibeträge beeinflussen die Einkommensgrenze für Sozialhilfe



Zur Ermittlung, ob man einen Anspruch auf Grundsicherung hat, wird nicht das Bruttogehalt mit der Einkommensgrenze für Sozialhilfe verglichen. So werden beispielsweise erst Lohn- und Kirchensteuer, Sozialversicherungen und Werbungskosten vom Einkommen abgezogen. Dann werden Freibeträge berücksichtigt; diese liegen in der Regel zwischen 25 und 30 Prozent. Lediglich das Geld, das nach all diesen Abzügen übrig bleibt, wird als anrechenbares Einkommen berücksichtigt und ist für den Vergleich mit der Einkommensgrenze für Sozialhilfe relevant. Bei der Berechnung sollte man auf jeden Fall berücksichtigen, dass auch kostenloses Wohnrecht und laufende Geschenke als Einkommen angesehen werden können.





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