Ratgeber
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Besonders schwierig ist die Frage, an wen man sich im Pflegefall zu wenden hat. Zahlt nun die Pflegeversicherung oder die Sozialhilfe? Richtig ist: Sie zahlen beide. Allerdings nicht grundsätzlich in gleicher Höhe. Bei einem schweren Pflegefall übernimmt beispielsweise die Pflegeversicherung häufig die ganzen Kosten. Oft ist die Unterbringung eines Bedürftigen in einem Pflegeheim nicht zu vermeiden. Bei nur leichten Behinderungen, für welche die Pflegeversicherung nicht aufkommt, ist die Sozialhilfe zuständig. Dazu gibt es eigene Landesverbände, die sich um die Grundsicherung solcher Personen kümmern.