Wie wird der Regelsatz der Sozialhilfe berechnet?

Sozialhilfe, in der Amtssprache als Grundsicherung bezeichnet, soll Personen helfen, ihre Existenz mit einer kleinen Mietwohnung und dem Nötigen an Lebensmitteln und Kleidung zu sichern. Der Sozialhilfe Regelsatz orientiert sich deshalb nicht am gewohnten Lebensstandard oder an der Höhe der Miete, die man für seine Wohnung zahlen muss. Er setzt sich zusammen aus den Regelleistungen, die einem nach dem Sozialgesetzbuch zustehen, dem möglichen Mehrbedarf und Sonderleistungen, die man unter Umständen in Anspruch nehmen kann. Damit alle Bedürftigen gleichberechtigt behandelt werden, gilt in ganz Deutschland derselbe Sozialhilfe Regelsatz, der im Jahr 2010 351 Euro betrug. Mehrbedarf und Sonderleistungen werden individuell berechnet.

So setzt sich der Sozialhilfe-Regelsatz zusammen



Der Sozialhilfe Regelsatz ist für alle Bedürftigen gleich, solange sie die Voraussetzungen für die Grundsicherung erfüllen. Da unter bestimmten Voraussetzungen dieses Geld nicht ausreicht, haben bestimmte Personengruppen aber die Möglichkeit, die Regelzahlungen aufzustocken. Frauen, die in fortgeschrittener Woche schwanger sind, Rentner, Alleinerziehende und Kranke, die besondere Ernährung benötigen, erhalten einen festgelegten Prozentsatz vom Sozialhilfe Regelsatz als zusätzlichen Mehrbedarf. In Ausnahmefällen können auch noch Sonderleistungen, so zum Beispiel für Essen auf Rädern, gewährt werden. Hierfür gibt es aber keine bestimmte Höhe - die Beträge werden individuell festgelegt.





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