Ratgeber
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Sozialhilfe, in der Amtssprache als Grundsicherung bezeichnet, soll Personen helfen, ihre Existenz mit einer kleinen Mietwohnung und dem Nötigen an Lebensmitteln und Kleidung zu sichern. Der Sozialhilfe Regelsatz orientiert sich deshalb nicht am gewohnten Lebensstandard oder an der Höhe der Miete, die man für seine Wohnung zahlen muss. Er setzt sich zusammen aus den Regelleistungen, die einem nach dem Sozialgesetzbuch zustehen, dem möglichen Mehrbedarf und Sonderleistungen, die man unter Umständen in Anspruch nehmen kann. Damit alle Bedürftigen gleichberechtigt behandelt werden, gilt in ganz Deutschland derselbe Sozialhilfe Regelsatz, der im Jahr 2010 351 Euro betrug. Mehrbedarf und Sonderleistungen werden individuell berechnet.