Welches Vermögen wird bei der Sozialhilfe angerechnet?

Voraussetzung für die Zahlung der Sozialhilfe ist es, dass man alleine nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Deshalb spielt das eigene Vermögen bei der Sozialhilfe eine wichtige Rolle. Wer sich aus Mieteinnahmen, Zinsen oder einfach angespartem Geld eigentlich selbst versorgen könnte, hat keinen Anspruch darauf, Geld vom Staat zu erhalten. Will man Sozialhilfe in Anspruch nehmen, muss man daher das meiste, was man an Vermögen besitzt, verkaufen. Dazu gehören zum Beispiel Gebäude und Grundstücke, aber auch Schmuck, Aktien, Auto und Hausrat. Selbst Haustiere müssen aufgegeben werden.

Es muss nicht das ganze Vermögen für Sozialhilfe verwertet werden



Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Wer auf Riester spart oder Vermögen zur Gründung eines eigenen Hausstandes mit staatlicher Förderung anspart, muss sein Vermögen nicht für Sozialhilfe opfern. Das ist damit begründet, dass solche Vermögenswerte dafür gedacht sind, eine spätere selbstständige Versorgung zu ermöglichen, ohne dass man auf Hilfe vom Staat zurückgreifen muss. Auch Dinge, die man zur Ausübung seines Berufs benötigt, bleiben verschont. Dazu kann auch das Auto gehören, wenn man seiner Arbeit ohne Fahrzeug nicht nachkommen kann. Man kann sogar Familienerbstücke behalten, wenn der Verkauf dieses Vermögens für die Sozialhilfe eine unnötige Härte darstellen würde.





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