Wie und wann kann man ein Testament ablehnen?

Ein nach dem Tod des Erblassers aufgefundenes Testament ist immer beim Nachlassgericht abzugeben. Ist das Testament bereits in amtlicher Verwahrung, erfolgt eine Benachrichtigung durch das Standesamt. Das Nachlassgericht eröffnet dann das Testament und benachrichtigt die Erben.

Jeder Erbe kann dann prüfen, ob er die Erbschaft annehmen möchte oder nicht. Nimmt er die Erbschaft an, wird er Rechtsnachfolger des Erblassers. Er erbt nicht nur das Vermögen des Erblassers, sondern ggf. auch seine Schulden. Um zu verhindern, dass er mit seinem eigenen Vermögen für die Schulden des Erblassers haftet, hat der Erbe die Möglichkeit, die Haftung auf die sogenannte Erbmasse zu begrenzen. Dies geschieht durch eine gerichtliche Nachlassverwaltung oder ein Nachlassinsolvenzverfahren.

Wird ein Aufgebotsverfahren veranlasst, müssen Gläubiger des verstorbenen Erblassers dem Gericht fristgerecht ihre Forderungen mitteilen. Dies kann jedoch erst geschehen, nachdem ein Erbe bezüglich der Annahme der Erbschaft eine Entscheidung getroffen hat. Falls der Erbe das Testament ablehnen möchte, muss er dies formal tun: entweder durch Niederschrift beim Nachlassgericht oder durch einen Brief mit notariell beglaubigter Unterschrift.
Die einmal getroffene Entscheidung über die Annahme oder Ausschlagung des Erbes ist im Regelfall bindend.

Wann kann man ein Testament ablehnen?



Möchte der Erbe das Testament ablehnen, gilt eine Frist von sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Erbfalls.








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