Ratgeber
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Prinzipiell gibt es im Hinblick für die Aufbewahrung keine gesetzlichen Vorgaben für ein eigenhändiges oder gemeinschaftliches Testament: Beispielsweise kann er es im Schreibtisch oder in einer Mappe mit wichtigen Dokumenten aufheben. Empfehlenswert ist im Falle der Hinterlegung des Testaments im häuslichen Bereich jedoch, Vorsorge zu treffen, dass das Dokument nach dem Tod des Erblassers auch gefunden wird. Nur so kann dann das vom Verstorbenen festgelegte Vermächtnis auch seinem Wunsch gemäß erfüllt werden. Um all dies zu gewährleisten, sollte immer eine für den Erblasser vertrauenswürdige Person Kenntnis über die Existenz und den Aufbewahrungsort des Testaments haben.