Wo und wie sollte man ein Testament aufbewahren?

Prinzipiell gibt es im Hinblick für die Aufbewahrung keine gesetzlichen Vorgaben für ein eigenhändiges oder gemeinschaftliches Testament: Beispielsweise kann er es im Schreibtisch oder in einer Mappe mit wichtigen Dokumenten aufheben. Empfehlenswert ist im Falle der Hinterlegung des Testaments im häuslichen Bereich jedoch, Vorsorge zu treffen, dass das Dokument nach dem Tod des Erblassers auch gefunden wird. Nur so kann dann das vom Verstorbenen festgelegte Vermächtnis auch seinem Wunsch gemäß erfüllt werden. Um all dies zu gewährleisten, sollte immer eine für den Erblasser vertrauenswürdige Person Kenntnis über die Existenz und den Aufbewahrungsort des Testaments haben.

Amtliche Testaments-Aufbewahrung



Alternativ gibt es die Aufbewahrung für ein Testament in amtlicher Obhut. Ein Vorteil dieser Variante ist, dass das Amtsgericht automatisch Kenntnis vom Ableben des Erblassers erhält und das Testament dann eröffnet. Das Dokument kann so weder unentdeckt bleiben noch verloren gehen oder gar absichtlich beseitigt werden.

Bei einem öffentlichen Testament ist die amtliche Aufbewahrung zwingend vorgeschrieben. Hierfür ist eine Gebühr zu entrichten, die von der Höhe des zu vererbenden Vermögens abhängt. Es handelt sich um einen Betrag, der einem Viertel der Kosten für die Erstellung des notariellen Testaments entspricht.





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