Was ist das sogenannte Berliner Testament?

Beim Berliner Testament handelt es sich um eine Sonderform des gemeinschaftlichen Testaments. Ehepartner oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft halten ihren Letzten Willen bei dieser Art von Testament gemeinsam fest, indem einer von beiden die Verfügungen handschriftlich niederschreibt und dann beide mit vollem Namen sowie Ort und Datum diese unterzeichnen.

Die Besonderheit bei dem sogenannten Berliner Testament ist diesbezüglich, dass Ehepartner oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sich nach dem Tod des zuerst Verstorbenen gegenseitig als Erben einsetzen. Erst nach dem Tod des verbleibenden Partners erben dann Dritte, wie zum Beispiel die gemeinsamen Kinder.
Der überlebende Partner wird nach dem Tod des ersten Ehepartners oder Partners einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zum alleinigen Erben.

Berliner Testament und Pflichtteil-Ansprüche



Auch bei einem Berliner Testament bleibt das Recht der Pflichtteilberechtigten unberührt. Diese können den ihnen gesetzlich zustehenden Pflichtteil des Erbes vom überlebenden Ehepartner bzw. Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft einfordern.

Der Kreis der Personen, die einen Pflichtteil des Erbes beanspruchen können, ist gesetzlich festgelegt. Es handelt sich um enge Angehörige wie z. B. Kinder, Kindeskinder oder Eltern. Die Höhe des zu beanspruchenden Pflichtteils ist für jede berechtigte Person auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbanteils begrenzt.





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