Was ist ein Erbschein und wann brauche ich ihn?

Nimmt eine Person ihr Erbe an, braucht sie in vielen Fällen für den Nachweis des Erbanspruchs den Erbschein. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es darum geht, ein Konto auf den Namen des Erben umschreiben zu lassen (falls der Erblasser nicht bereits zu seinen Lebzeiten eine über den Tod hinaus geltende Vollmacht für das Konto erteilt hat). Auch wenn ein Grundstück auf den Erben übergehen soll, wird i.d.R. ein Erbschein benötigt. Ausnahme ist ein notarielles bzw. öffentliches Testament: Erbscheine sind bei diesem Testament-Typ entbehrlich.

Die Beantragung des Erbscheins erfolgt beim Nachlassgericht am letzten Wohnort des Erblassers. Zusätzlich muss der Erbe eine Versicherung an Eides statt abgeben. Hierfür ist eine gerichtliche oder notarielle Beurkundung erforderlich. Auskunft über die jeweils erforderlichen Urkunden und Erklärungen können das Nachlassgericht oder ein Notar erteilen.

Gebühren für einen Erbschein



Wird ein Erbschein benötigt, müssen die Erben sowohl für den Antrag als auch für die Beurkundung Gebühren entrichten, die sich nach der Höhe des zu vererbenden Vermögens berechnen. Kalkulationsgrundlage ist der um die Nachlassverbindlichkeiten reduzierte Betrag des Erbes.
Öffentliches bzw. notarielles Testament und Erbschein: In diesem Fall können die Erben spätere Kosten sparen, da es den Erbschein ersetzen kann.





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