Ratgeber
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Nimmt eine Person ihr Erbe an, braucht sie in vielen Fällen für den Nachweis des Erbanspruchs den Erbschein. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es darum geht, ein Konto auf den Namen des Erben umschreiben zu lassen (falls der Erblasser nicht bereits zu seinen Lebzeiten eine über den Tod hinaus geltende Vollmacht für das Konto erteilt hat). Auch wenn ein Grundstück auf den Erben übergehen soll, wird i.d.R. ein Erbschein benötigt. Ausnahme ist ein notarielles bzw. öffentliches Testament: Erbscheine sind bei diesem Testament-Typ entbehrlich.