Wie erstellt man ein Testament, was gibt es zu beachten?

Eine mögliche Variante für volljährige Personen ist ein eigenhändiges Testament. Erstellung und Aufbewahrung unterliegen besonderen Anforderungen, damit das Dokument gültig ist. Eine zwingende Vorgabe ist, dass das Testament komplett handschriftlich verfasst wird. Ehepartner oder Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft haben die Option, ein gemeinschaftliches Testament zu erstellen. Die Unterschrift mit dem vollen Namen gehört ebenso zum Testament wie die Angabe des Ortes und des Zeitpunktes der Niederschrift (ggf. pro Person). Alternativ kann ein Notar bei der Erstellung des Testaments beratend hinzugezogen werden (öffentliches Testament).

Was ist bei der Testaments-Erstellung zu beachten?



Wenn die oben genannten Formalien nicht erfüllt werden, besteht die Gefahr, dass das Testament ungültig wird und automatisch die gesetzlichen Regelungen zur Anwendung kommen. Damit das Testament nach dem Tod des Erblassers gefunden werden kann, sollte eine Vertrauensperson über die Existenz und den Aufbewahrungsort informiert sein. Alternativ kann das Testament z. B. auch beim Amtsgericht amtlich aufbewahrt werden.

Bei der Festlegung der Begünstigten ist zu beachten, dass Verwandte des Erblassers in der Regel Anspruch auf einen Pflichtanteil haben. Bei einem gemeinschaftlichen Testament können die beteiligten Partner nur zu Lebzeiten des anderen einen Widerruf durchführen, i.d.R. ist ein Notar einzubinden.





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