Ratgeber
In unserem Ratgeber erfahren Sie alles rund um die verschiedenen Themengebiete. Der Ratgeber ist zur optimalen Übersicht und für schnellen Zugriff alphabetisch aufgebaut.
Eine mögliche Variante für volljährige Personen ist ein eigenhändiges Testament. Erstellung und Aufbewahrung unterliegen besonderen Anforderungen, damit das Dokument gültig ist. Eine zwingende Vorgabe ist, dass das Testament komplett handschriftlich verfasst wird. Ehepartner oder Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft haben die Option, ein gemeinschaftliches Testament zu erstellen. Die Unterschrift mit dem vollen Namen gehört ebenso zum Testament wie die Angabe des Ortes und des Zeitpunktes der Niederschrift (ggf. pro Person). Alternativ kann ein Notar bei der Erstellung des Testaments beratend hinzugezogen werden (öffentliches Testament).