
Es gibt in Deutschland bestimmte Formerfordernisse für ein
Testament. Gültigkeit kann es nur erlangen, wenn es diese Kriterien erfüllt. Andernfalls wird das Testament nicht anerkannt und es greift die in Deutschland gesetzlich festgelegte Erbfolge.
Folgende Punkte sind relevant für ein eigenhändiges Testament: Gültigkeit hat es nur, wenn es komplett handschriftlich erstellt und mit dem vollen Namen unterzeichnet wurde. Ort und Datum der Testamentserstellung sollten ebenso angegeben sein. Ein Testament darf also vom Erblasser keinesfalls am PC oder z. B. per Videoaufnahme erstellt werden.
Bei einem
gemeinschaftlichen Testament von Ehepartnern oder Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist für die Gültigkeit ausschlaggebend, dass es wie oben beschrieben von einem der beiden Erblasser handschriftlich verfasst wurde. Wichtig ist in diesem Fall, dass beide Partner den Letzten Willen unterschreiben und auch jeweils Ort und Datum dazu angeben.
Testament und Gültigkeit bei Personen unter 18 Jahren
Personen unter 16 Jahren dürfen in Deutschland kein Testament erstellen. Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren gilt bei einem Testament: Gültigkeit hat es nur, wenn es sich um ein notarielles bzw. öffentliches Testament handelt. In diesem Fall kann das Testament persönlich verfasst und an den Notar übergeben werden oder der Letzte Wille wird dem Notar gegenüber mündlich formuliert.