Wer kann/sollte ein Testament machen?

Wer ein Testament verfassen möchte, muss nach deutschem Erbrecht mindestens 16 Jahre alt sein. Bei dem Testament für Erblasser zwischen 16 und 18 Jahren muss es sich zwingend um ein öffentliches Testament handeln. Dies bedingt, dass ein Notar dabei mitwirkt. Seine Aufgabe ist es, den Erblasser beratend zu unterstützen. Vorgeschrieben ist eine amtliche Aufbewahrung des Testaments. Erblasser müssen für ein öffentliches Testament und dessen Verwahrung eine Gebühr entrichten, die von der Höhe des Vermögens abhängig ist.

Ein Testament für Erblasser über 18 Jahren muss bestimmten Vorgaben entsprechen. Hinsichtlich der Art des Testaments bestehen verschiedene Optionen, z. B. kann es sich neben dem öffentlichen Testament auch um ein eigenhändiges oder gemeinschaftliches Testament handeln.

Das Testament - Erblasser können viele Gründe dafür haben



Grundsätzlich bietet sich ein Testament für Erblasser als Alternative zu den Regelungen des deutschen Erbrechts an. Die Beweggründe hierfür können vielfältig sein, z. B.:

• Eine oder mehrere Personen, die nicht zum Kreis der Berechtigten zugehörig sind, sollen erben
• Das Vermögen soll an eine wohltätige oder kirchliche Institution gehen
• Bestimmte gesetzlich zu berücksichtigende Personen sollen vom Erbe ausgeschlossen werden.
• Vor- oder Nacherben bzw. Ersatzerben sollen definiert werden.






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