Ratgeber
In unserem Ratgeber erfahren Sie alles rund um die verschiedenen Themengebiete. Der Ratgeber ist zur optimalen Übersicht und für schnellen Zugriff alphabetisch aufgebaut.
Wer ein Testament verfassen möchte, muss nach deutschem Erbrecht mindestens 16 Jahre alt sein. Bei dem Testament für Erblasser zwischen 16 und 18 Jahren muss es sich zwingend um ein öffentliches Testament handeln. Dies bedingt, dass ein Notar dabei mitwirkt. Seine Aufgabe ist es, den Erblasser beratend zu unterstützen. Vorgeschrieben ist eine amtliche Aufbewahrung des Testaments. Erblasser müssen für ein öffentliches Testament und dessen Verwahrung eine Gebühr entrichten, die von der Höhe des Vermögens abhängig ist.