
Ein notarielles Testament bzw.
öffentliches Testament entsteht unter Mitwirkung eines Notars. Der Erblasser hat die Möglichkeit, es selbst handschriftlich zu verfassen und dann an den ausgewählten Notar zu übergeben. Alternativ kann er seinen letzten Willen auch dem Notar gegenüber mündlich formulieren.
Ein notarielles Testament wird immer in amtlicher Verwahrung aufbewahrt. Die Höhe der notariellen Gebühr für das Testament hängt vom Wert des zu vererbenden Vermögens ab. Der zu zahlende Betrag setzt sich zusammen aus einem Anteil für die Erstellung und einem weiteren Anteil für die amtliche Aufbewahrung des Testaments.
Vorteile eines notariellen Testaments
Bindet der Erblasser bei der Erstellung des
Testaments einen Notar ein, ist dieser verpflichtet, beratend tätig zu werden. So kann gewährleistet werden, dass ein fehlerfreies, gültiges Testament entsteht. Darüber hinaus besteht bei einem notariellen Testament der Vorteil, dass der Notar auch die steuerlichen Aspekte bei der Formulierung des Letzten Willens beleuchten kann, z. B. im Hinblick auf die ggf. zu entrichtende Erbschaftssteuer.
Die zwingend vorgeschriebene amtliche Verwahrung des notariellen Testaments bietet zudem den positiven Effekt, dass das Verfahren nach dem Tod des Erblassers automatisch eröffnet wird. Kostensparend für die Erben kann das notarielle Testament sein, da es, z.B. bei der Überschreibung eines Grundstücks, den Erbschein ersetzen kann.
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