
Die
Umsatzsteuer-Berechnung erfolgt auf der Grundlage des Netto-Rechnungsbetrags für eine Ware oder Dienstleistung. Dieser entspricht dem Entgelt, welches der Unternehmer beim Verkauf seiner Leistung einnimmt. Bei der Kalkulation der Umsatzsteuer muss der jeweils gültige USt-Satz angewendet werden. Dabei handelt es sich entweder um den
Regelsteuersatz oder um den ermäßigten Satz, der im Umsatzsteuergesetz für verschiedene Produkte und Leistungen festgelegt ist. Dort finden sich auch Regelungen für Leistungen, die komplett von der Umsatzsteuer befreit sind.
Der errechnete Umsatzsteuer-Betrag wird zum Netto-Rechnungsbetrag addiert. So ergibt sich der Brutto-Rechnungsbetrag, den der Leistungsempfänger zahlt. Der Unternehmer ist verpflichtet, den Umsatzsteuer-Betrag auf der Rechnung auszuweisen, sofern es sich beim Käufer ebenfalls um einen Unternehmer handelt.
Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht monatlich eine Übersicht der Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für verschiedene Währungen.
Umsatzsteuer Berechnung: Beispiele
Folgende Beispiele veranschaulichen die Umsatzsteuer-Berechnung:
Beispiel 1:
Regelsteuersatz 19% und Entgelt (netto) 100 Euro
Rechenweg: 100 Euro (netto) dividiert durch 100 mal 119 = 119 Euro (brutto)
Umsatzsteuerbetrag: 119 Euro (brutto) - 100 Euro (netto) = 19 Euro USt.
Beispiel 2:
Steuersatz 7% und Entgelt (netto) 100 Euro
Rechenweg: 100 Euro (netto) dividiert durch 100 mal 107 = 107 Euro (brutto)
Umsatzsteuerbetrag: 107 Euro (brutto) - 100 Euro (netto) = 7 Euro USt.