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Umsatzsteuer ist eine Steuer auf Umsätze von Waren und Dienstleistungen. Unternehmen sind verpflichtet, sie den Leistungsempfängern in Rechnung zu stellen und an die Finanzbehörden abzuführen. In Deutschland liegt der Regelsteuersatz seit dem 1. Januar 2007 bei 19 Prozent des Netto-Verkaufspreises. Es gibt auch einen ermäßigten Satz der Umsatzsteuer in Höhe von 7 Prozent. Dieser gilt zum Beispiel für viele Lebensmittel und bestimmte Artikel des Grundbedarfs sowie künstlerische Leistungen, Bücher und Zeitschriften.
Bestimmte Leistungen sind komplett von der Umsatzsteuer befreit. Detaillierte Regelungen dazu enthält das Umsatzsteuergesetz. Es handelt sich beispielsweise um Ausfuhrlieferungen sowie bestimmte Umsätze für die Seeschiff- und die Luftfahrt. Umsatzsteuerfrei sind auch Lieferungen in andere EU-Länder, die an Unternehmer gehen. Eine Befreiung von der Umsatzsteuer gilt ebenfalls für Leistungen bestimmter Berufsgruppen und Institutionen u.a.: Heilberufe, Versicherungsvermittler, Theater/Museen, Tierparks.
EU-Regelungen zur Umsatzsteuer-Höhe
In der Europäischen Union gibt es eine weitgehende Harmonisierung der Umsatzsteuer. Bei der Gesetzgebungstätigkeit sind die zuständigen deutschen Gremien deshalb verpflichtet, Vorgaben der EG-Richtlinien zu erfüllen. Spielräume hat der Bund jedoch bei der Festlegung der Umsatzsteuersätze. Die neu gefasste EG-Richtlinie von 2006 legt den Mindestsatz der Umsatzsteuer in Höhe von 15 Prozent fest (Regelsatz). Der ermäßigte Steuersatz muss mindestens 5 Prozent betragen.