
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) dient der eindeutigen Identifizierung von umsatzsteuerpflichtigen Personen und wird auf Antrag zusätzlich zur Steuernummer erteilt. Da die Besteuerung beim EU-grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr nach dem Bestimmungslandprinzip erfolgt, benötigen Steuerpflichtige ggf. in jedem EU-Staat eine eigene USt-IdNr.
In Deutschland besteht die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aus dem Präfix DE und 9 Ziffern. Die Datumsangabe im sogenannten "Bekanntgabeschreiben" ist der Stichtag für den Beginn der Gültigkeit der USt-IdNr. Die Vergabe erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn. Zu den Stammdaten gehören unter anderem der Name beziehungsweise die Firmenbezeichnung und die Adressdaten, unter der das jeweilige Unternehmen bei der für die
Umsatzsteuer zuständigen Finanzbehörde geführt wird.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - Anwendung
Mithilfe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird in der EU die korrekte Abwicklung grenzüberschreitender Leistungen kontrolliert. Die Umsatzsteuer-Befreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen setzt u.a. voraus, dass die USt-IdNr. des Empfängers angegeben wird.
Ein Bestätigungsverfahren ermöglicht deutschen Unternehmern die Überprüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ihrer Geschäftspartner. Ergebnis einer einfachen Bestätigung ist die Information zur Gültigkeit einer USt-IdNr. zum Zeitpunkt der Abfrage in dem vergebenden EU-Mitgliedsstaat. Eine qualifizierte Bestätigung betrifft die Übereinstimmung zwischen übermittelten und gespeicherten Unternehmensdaten wie z. B. Firmenname und -anschrift. Eine Bestätigungsanfrage kann beispielsweise online, per E-Mail oder telefonisch erfolgen.