
Hinter den Begriffen
Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer verbirgt sich dieselbe Steuerart, die von einem Unternehmen für getätigte Umsätze beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen zu entrichten ist. International wird die Bezeichnung Mehrwertsteuer verwendet (value added tax).
Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer - Hintergrundinformationen
Der Ausdruck Mehrwertsteuer veranschaulicht das Prinzip dieser Steuerart, denn jeder Unternehmer versteuert nur den von ihm im Herstellungs- oder Entstehungsprozess geschaffenen Mehrwert einer Ware oder Dienstleistung. Getragen wird die Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer letztendlich vom Verbraucher. Da sie von den Unternehmen erhoben und an die Finanzbehörden abgeführt wird, handelt es sich um eine indirekte Steuer.
Die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer mit Vorsteuerabzug wurde in Deutschland im Jahr 1967 eingeführt. Dieses System hat den Vorteil, dass bei einer mehrstufigen Wertschöpfungskette eine Anhäufung der Umsatzsteuerbeträge vermieden wird. Aufgrund des Vorsteuerabzugs erhält jeder Unternehmer eine Erstattung der Umsatzsteuer für die eingekauften Leistungen. Deshalb besteht die Verpflichtung, bei einem Verkauf von Waren und Dienstleistungen an Unternehmen die Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer auszuweisen. Im Umsatzsteuergesetz sind Leistungen definiert, die nicht dem Regelsteuersatz unterliegen. Für sie gilt entweder ein verminderter Steuersatz oder eine komplette Umsatzsteuerbefreiung. In einigen Fällen entfällt mit der Befreiung von der Umsatzsteuer auch der Vorsteuerabzug.