
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Vergabe erfolgt in Deutschland auf Antrag durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Saarlouis. Voraussetzung ist, dass nach der umsatzsteuerlichen Erfassung durch das zuständige Finanzamt und der automatisierten Datenübermittlung an das BZSt dort alle notwendigen Informationen vorliegen.
Unternehmensgründer erhalten die
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ohne separate Beantragung, wenn bei der Anmeldung für die steuerliche Erfassung beim Finanzamt direkt ein spezielles Feld in dem Fragebogen angekreuzt wird. Die USt-IdNr. wird einmalig vergeben und bleibt auch bei einer Veränderung der Steuernummer für das Finanzamt bestehen. Nach dem Prinzip der Unternehmereinheit erhält auch derjenige, der mehrere Gewerbe oder ein Unternehmen mit verschiedenen Standorten betreibt, nur eine USt-IdNr. Es besteht die Möglichkeit, die Beantragung der USt-IdNr. durch einen beauftragten steuerlichen Vertreter durchführen zu lassen
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Vergabe: Verfahren
Das BZSt bietet bei der Umsatzsteuer-Indentifikationsnummer Vergabe zwei Verfahren an. Schnell und unkompliziert kann die Beantragung mithilfe eines Internet-Formulars erfolgen. Alternativ kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Vergabe benötigt das BZSt abhängig von der Rechtsform des Unternehmens u.a. den Firmennamen bzw. den Namen des Inhabers, die Steuernummer und Angaben zum Finanzamt sowie Adressdaten. Die Information über die vergebene USt-IdNr. erhält der Antragsteller immer auf dem Postweg. Der Versand erfolgt dabei an die vom Finanzamt weitergeleitete Anschrift.