Muss man Unterhalt zahlen, wenn Hartz IV bezogen wird?

Nicht wenige Eltern leben schon während ihrer Ehe von Arbeitslosengeld 2, dem sogenannten Hartz IV. Diese Unterstützungsleistung ist knapp bemessen, sodass sich viele nach einer Scheidung die Frage stellen, inwieweit man unterhaltspflichtig für seine Kinder ist.

Grundsätzlich gilt bei einer nicht erwerbstätigen Person ein Selbstbehalt von 770 Euro. Nur das Einkommen, das darüber liegt, kann für den Unterhalt der Kinder beansprucht werden. Unterhalt bei Hartz IV zu zahlen, ist deshalb in den meisten Fällen nicht notwendig und auch nicht möglich. Das bestätigt auch Paragraf 1603 des Bürgerlichen Gesetzbuches: Zuerst muss der eigene Lebensunterhalt gesichert sein, ehe man für andere Personen Unterhalt zahlen muss.

Was tun, wenn Unterhalt trotz Hartz IV abgezogen wurde?



Ehemalige Ehepartner, die einen Titel erwirkt haben, können diesen aber einsetzen, um etwas vom Einkommen zu pfänden, und oftmals klappt das auch zunächst, da die Banken nicht jede Pfändung auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Sie buchen das Geld also unabhängig von der Einkommenshöhe ab. Eine Pfändung von Hartz IV würde in diesem Fall zu einer Unterschreitung des Selbstbehaltes führen. Wem Unterhalt trotz Hartz IV abgezogen wird, der sollte Widerspruch dagegen einlegen. Hierzu sollte man sich an die ARGE wenden, die für einen zuständig ist.





Ratgeber

In unserem Ratgeber erfahren Sie alles rund um die verschiedenen Themengebiete. Der Ratgeber ist zur optimalen Übersicht und für schnellen Zugriff alphabetisch aufgebaut.
zuRecht.de