
Bei der Berechnung des
Unterhaltes kommt es nicht nur darauf an, die gemeinsamen Kinder zu versorgen, sondern natürlich auch darauf, dass der zahlungspflichtige Elternteil auch sich selbst noch versorgen kann. Deshalb kann man nicht willkürlich den Unterhalt bestimmen und diese Summe dann vom ehemaligen Partner einfordern.
Damit es gerecht zugeht, sind für diese Aufgabe die deutschen Gerichte zuständig. Sie stellen das Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils und die Bedürfnisse des Kindes oder der Kinder gegenüber, um so einen gerechten Unterhalt zu bestimmen. Dabei wird auf die
Düsseldorfer Tabelle zurückgegriffen.
So können die deutschen Gerichte den Unterhalt bestimmen
Die Düsseldorfer Tabelle schlägt Beträge vor, die abhängig vom Einkommen der Eltern und Alter der Kinder als Unterhalt angemessen sind. Die Richter müssen diese Tabelle allerdings nur als Richtlinie betrachten, nicht als verpflichtend. So können die Gerichte auch einen von der Düsseldorfer Tabelle abweichenden Unterhalt bestimmen.
Auch der Lebensstil während der Ehe und die Vermögenswerte können Berücksichtigung finden. Bei einem Einkommen über 5.100 Euro fällt der Unterhalt oft unterschiedlich aus, da es dazu keine Vorgaben mehr aus der Düsseldorfer Tabelle gibt. Bei der Ermittlung des Unterhalts müssen die Gerichte außerdem den Selbstbehalt des Zahlungspflichtigen berücksichtigen.