
Deutschland ist ein Sozialstaat. Deshalb zahlt man nicht nur anteilsmäßig Beiträge zu den Sozialversicherungen, sondern auch Kindesunterhalt. Bei der Höhe des
Unterhalts gilt dasselbe Prinzip wie in vielen anderen Bereichen: Wer viel hat, der zahlt auch viel. Wer wenig hat, der zahlt wenig.
Welchen Betrag man für den Unterhalt seiner Kinder zu zahlen hat, wird durch die Gerichte festgelegt. Diese dürfen bei ihrer Entscheidung nicht willkürlich vorgehen, sondern müssen sich an der sogenannten
Düsseldorfer Tabelle orientieren. Diese wird jeweils zum 1.1. eines Jahres aktualisiert und empfiehlt abhängig vom Einkommen der Eltern eine Höhe des Unterhalts. Die Richter müssen diese Empfehlungen nicht exakt übernehmen, sollen sich hieran aber orientieren.
So bestimmt die Düsseldorfer Tabelle die Höhe des Unterhalts
Einer der wichtigsten Faktoren, dem die Berechnung des Unterhalts zugrunde liegt, ist das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. Der minimale Unterhalt berechnet sich an einem Einkommen von bis zu 1.500 Euro. Die Obergrenze der Tabelle liegt bei 5.100 Euro. Das bedeutet allerdings nicht, dass Vielverdiener nicht mehr zahlen müssen. Hier legen die Gerichte in der Regel individuelle Werte fest. Neben dem Einkommen spielt auch das Alter der Kinder für die Höhe des Unterhalts eine Rolle, da der Bedarf mit dem Alter steigt.