
Wenn man minderjährig oder in der Ausbildung ist und die Eltern getrennt leben, dann hat man Anspruch auf
Unterhalt. Vorausgesetzt wird, dass es keine anderen Personen gibt, die einen stärkeren
Anspruch haben (beispielsweise minderjährige Kinder aus einer früheren Ehe) und dass der zahlungspflichtige Elternteil auch zahlungsfähig ist.
Fehlt es am Geld, hat man die Möglichkeit, seinen Unterhalt gerichtlich einzufordern. Zu diesem Zweck kann man einen sogenannten Unterhaltstitel beim Gericht erwirken. Dabei ist das Jugendamt der richtige Ansprechpartner. Es hilft dabei, Informationen wie Anerkennung der Vaterschaft zu sammeln, damit man den Unterhalt einfordern kann.
Mit einem Titel den Unterhalt einfordern
Der Titel ist ein rechtskräftiges Dokument, das den Anspruch auf Unterhalt belegt. Wird kein Geld gezahlt, kann man auf diese Weise den Unterhalt einfordern. Dazu muss man den zahlungspflichtigen Elternteil erst einmal anmahnen. Wird auch nach der zweiten Aufforderung nicht gezahlt, muss die Angelegenheit dann einem Anwalt übergeben werden. Alternativ kann man auch versuchen, mit dem Titel Geld vom Bankkonto zu pfänden. Die Schulden, die beim Elternteil durch diesen Titel entstehen, verjähren erst nach 30 Jahren, sodass man auch später noch Chancen auf sein Geld hat. Wird das Geld knapp, kann man beim Jugendamt um einen Unterhaltsvorschuss bitten.