Wohngeldantrag: Was ist wichtig?

Bei Wohngeld wird zwischen Mietzuschuss und Lastenzuschuss unterschieden. Anspruch auf einen Mietzuschuss haben Personen, die Wohnraum angemietet haben und deren Einkommen unter den Regelleistungen gemäß Sozialgesetzbuch liegt; Lastenzuschuss erhalten Personen, wenn sie selbst genutztes Wohneigentum besitzen.
Um den Miet- oder Lastenzuschuss zu erhalten, muss ein Wohngeldantrag bei der Wohngeldstelle am Wohnort des Antragsstellers gestellt werden. Anzugeben beim Antrag sind nicht nur die Anzahl der Familienmitglieder, sondern auch das Gesamteinkommen aller im Haushalt lebenden Personen sowie die Miet- bzw. Belastungshöhe.

Unterlagen für den Wohngeldantrag



Bei der Abgabe des Wohngeldantrages sind für einen Mietzuschuss neben den Verdienstbescheinigungen bzw. Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder dem Arbeitslosengeldbescheid auch Werbungskostennachweise, Versicherungspolicen und Rentenbescheide, alle Unterlagen in Zusammenhang mit dem Mietverhältnis inkl. zugehöriger Kontoauszüge, ggf. Behindertenausweise und Nachweis zur Pflegebedürftigkeit, eine exakte Vermögensaufstellung sowie alle Kosten, die mit einer Kinderbetreuung und/oder -ausbildung in Zusammenhang stehen, einzureichen.

Familien, die Anspruch auf Wohngeld haben, müssen dem Wohngeldantrag einen Einkommens- und Mietzuschussnachweis beifügen sowie einen Grundbuchauszug oder eine Eigentumsbestätigung, den Bescheid über die Grundsteuer, eine Aufstellung über Erträge von Vermietung und Verpachtung, die sogenannte Fremdmittelbescheinigung, also laufende Hypothek o.ä., Bescheide über Eigenheimzulage und bei Eigentumswohnungen den Nachweis über die Verwaltungsgebühren. Je nach Fall können für den Wohngeldantrag weitere Unterlagen von der Wohngeldstelle gefordert werden.





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