Wonach richtet sich die Höhe des Wohngeldes?

Die Wohngeldhöhe richtet sich nach Mietzins und Mietobjekt sowie Einkommen und Personenzahl. Dabei ist es irrelevant, wo sich die Wohnung befindet; sie kann sowohl in einem Alt- oder Neubau, öffentlich gefördert oder in Privatbesitz sein. Für die Berechnung der Wohngeldhöhe werden alle Kosten berücksichtigt, die der Mieter zu tragen hat, ausgenommen Heizkosten, Wasseraufbereitungsanlagen und Fernwärme. Ebenfalls nicht im Wohngeld enthalten sind Aufwendungen für Möblierung, Elektrogeräte und Gartennutzung.

Die Mietobergrenzen hängen nicht nur vom Alter der Wohnung und deren Ausstattung ab, sondern auch von der sogenannten Mietstufe. Jedem Kreis und jeder Stadt ist eine bestimmte Mietstufe zugeordnet, an der sich das Wohngeld neben den anderen Faktoren orientiert.

Familiengröße und Wohngeldhöhe



Für die Ermittlung der Wohngeldhöhe ist nicht nur der Mietzins und die Lage des Mietobjektes ausschlaggebend, auch die Familiengröße und das Familieneinkommen spielen eine Rolle. Die Familiengröße wird durch die zur Familie gehörenden Haushaltsmitglieder bestimmt; dazu zählen neben Lebenspartnern, Ehegatten und eigenen Kindern auch Enkel, Neffen und Nichten sowie Eltern. Das Familieneinkommen errechnet sich aus dem Gesamteinkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen unter Abzug der anrechenbaren Freibeträge. Der Wohnraum muss dabei für die Familiengröße angemessen sein, um einen Anspruch auf Wohngeld zu rechtfertigen.





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