Was passiert mit den Nebenkosten, wenn man Wohngeld bezieht?

Wohngeld wird für die sogenannte Kaltmiete zuzüglich Nebenkosten bis zur Obergrenze gemäß der Regelsatzverordnung gewährt, sofern die Nebenkosten eines Mietverhältnisses den üblichen Werten des Mietmarktes entsprechen. Mieter mit Wohngeldanspruch müssen allerdings vom Vermieter die Kosten für eine Wasseraufbereitungsanlage sowie Kosten für Fernwärme separat ausweisen lassen, da diese nicht im Wohngeld enthalten sind. Generell gilt, dass alle Kosten eines Mietverhältnisses bis zur Obergrenze, wenn sie in angemessener Höhe sind, übernommen werden; ausgenommen sind die Mieten von Elektrogeräten wie Kühlschrank oder Waschmaschine, Gartennutzung und Möblierung sowie Heizkosten.

Bestandteile der Nebenkosten und Nebenkostennachzahlung



Zu den förderungsfähigen Nebenkosten zählen Grundsteuer, Wasserkosten ohne Wasseraufbereitungsanlage, Abwasser, Kosten für den Fahrstuhl, Müllabfuhr und Straßenreinigung, Hausreinigung, Kosten des Schornsteinfegers, Hausmeister und Pflege der Außenanlagen, Stromkosten für Gemeinschaftsstrom, Kosten für Antennen- und Kabelanschluss sowie Versicherungen und Wascheinrichtungen. Die Nebenkosten sind nach einem in der Nebenkostenabrechnung anzugebenden Schlüssel aufzuteilen und dem Mieter einzeln beim Wohngeld aufzulisten.

Wurden im Mietvertrag diese Kosten zu gering veranschlagt und kommt es deshalb zu einer Nebenkostennachzahlung, so sind Empfänger von Wohngeld verpflichtet, die Kosten selbst zu tragen. Ist der Mieter dazu nicht in der Lage, so wird vom Amt geprüft, ob er in Arbeitslosengeld II (Hartz IV) einzustufen ist, da hier eine Nebenkostennachzahlung übernommen wird.





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