Ratgeber
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Wohngeld wird für die sogenannte Kaltmiete zuzüglich Nebenkosten bis zur Obergrenze gemäß der Regelsatzverordnung gewährt, sofern die Nebenkosten eines Mietverhältnisses den üblichen Werten des Mietmarktes entsprechen. Mieter mit Wohngeldanspruch müssen allerdings vom Vermieter die Kosten für eine Wasseraufbereitungsanlage sowie Kosten für Fernwärme separat ausweisen lassen, da diese nicht im Wohngeld enthalten sind. Generell gilt, dass alle Kosten eines Mietverhältnisses bis zur Obergrenze, wenn sie in angemessener Höhe sind, übernommen werden; ausgenommen sind die Mieten von Elektrogeräten wie Kühlschrank oder Waschmaschine, Gartennutzung und Möblierung sowie Heizkosten.