Ratgeber
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Bei der Beantragung des Wohngeldes spielen nicht nur die Anzahl der Familienangehörigen und das Familieneinkommen eine Rolle, auch die Größe des Wohnraums und der zu entrichtende Mietzins gehören zu den Bewilligungskriterien. Um einen Wohngeldanspruch geltend zu machen, muss der Wohnraum sowohl von der Größe als auch vom Mietpreis angemessen sein, das heißt, dass eine Einzelperson keinen Anspruch auf Wohngeld hat, wenn sie zum Beispiel eine 150 qm große Wohnung bewohnt oder sich eine kleine Wohnung in einem Luxusviertel mit entsprechendem Mietpreis sucht.