Welche Auswirkungen hat ein Umzug auf das Wohngeld?

Bei der Beantragung des Wohngeldes spielen nicht nur die Anzahl der Familienangehörigen und das Familieneinkommen eine Rolle, auch die Größe des Wohnraums und der zu entrichtende Mietzins gehören zu den Bewilligungskriterien. Um einen Wohngeldanspruch geltend zu machen, muss der Wohnraum sowohl von der Größe als auch vom Mietpreis angemessen sein, das heißt, dass eine Einzelperson keinen Anspruch auf Wohngeld hat, wenn sie zum Beispiel eine 150 qm große Wohnung bewohnt oder sich eine kleine Wohnung in einem Luxusviertel mit entsprechendem Mietpreis sucht.

In solchen Fällen ist ein Umzug für Wohngeld Beantragende in einen angemessenen Wohnraum zumutbar, insbesondere dann, wenn durch einen Umzug in eine kleine günstige Wohnung sich das Familieneinkommen so erhöht, dass ein Wohngeldanspruch entfallen würde.

Umzug bei bestehendem Wohngeld



Bei einem Umzug aus einer Wohnung, für die Wohngeld gewährt wurde, in ein anderes Mietobjekt geht der Wohngeldanspruch verloren, da dieser objektbezogen ist. Das Wohngeld muss somit neu beantrag werden, wobei von der Wohngeldstelle erneut die Angemessenheit des Wohnraums geprüft wird.

Zieht ein Haushaltsmitglied aus, verändert sich das Einkommen oder sinkt der zu entrichtende Mietzins, so ist der Wohngeldempfänger verpflichtet, diese Veränderung unverzüglich der Wohngeldstelle zu melden. Eine Unterlassung der Meldung kann zu einer Geldbuße führen.





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