Ratgeber
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Der Bereich Familienrecht befasst sich mit allen juristischen Angelegenheiten, die unmittelbar mit dem Leben einzelner Personen sowie ihrer Beziehungen untereinander zu tun haben. Einen Großteil des Familienrechtes befasst sich somit mit Sachverhalten des Familienstandes, beispielsweise Rechtsstreitigkeiten über eine geschlossene Ehe bzw. deren Scheidung, ebenso wie Streitigkeiten um das Sorgerecht und den Verbleib von gemeinsamen Kindern sowie eventuelle Unterhaltszahlungen. Auch Sachverhalte zur Rente und die vertragliche Absicherung des eigenen Nachlasses in Gestalt eines Testaments oder Erbvertrags fallen in den Bereich des Familienrechts. Weitere Bereiche des Familienrechts sind die Bevormundung bzw. Bevollmächtigung anderer Personen, die Übernahme von Pflegschaften sowie andere Formen der gesetzlichen Vertretung.
Im Leben eines einzelnen Menschen ergeben sich verschiedene Szenarien und Situationen, die einen rechtlichen Beistand notwendig machen. Hierbei ist nicht zwingend von juristischen Sachverhalten die Rede, bei denen vor einem Gericht das eigene Recht durchgesetzt werden muss, vielmehr werden im großen Rechtsgebiet des Familienrechts auch alltägliche und gesellschaftliche Gebahren wie die Rechtmäßigkeit einer Heirat juristisch festgelegt. Dennoch kommt es auch fernab solch positiver Ereignisse immer wieder dazu, dass Änderungen in der familiären Struktur Auswirkungen auf das Miteinander in sozialer wie finanzieller Hinsicht haben können. Das Familienrecht klärt all diese Situationen und stellt einen wesentlichen, juristischen Maßstab dar, um Sachverhalte zwischen Ehepartnern, Kindern und ihren Eltern sowie älteren Mitmenschen im Bezug auf ihre Hinterbliebenen zu klären.
Das Ehe- und Scheidungsrecht stellt einen Kernbereich im Bereich Familienrecht dar. Durch dieses Rechtsgebiet wird nicht nur die Rechtmäßigkeit von Eheschließungen sowie die Gesamtheit an Voraussetzungen festgelegt, nach welchen alleine eine Ehe geschlossen werden darf. Gerade im Fall einer Scheidung benötigt es klare, gesetzliche Richtlinien, um die Verteilung des gemeinschaftlichen Vermögens zu klären, sofern dieses nicht bereits durch den Ehevertrag eindeutig zugeordnet werden kann. Auch der Verbleib gemeinsamer Kinder sowie Streitigkeiten rund um das Sorgerecht der Kinder werden auf Grundlage des Familienrechts geregelt, wobei ebenso der Rahmen für finanzielle Leistungen einzelner Elternteile abgesteckt wird. Diese Unterhaltsleistungen sind an verschiedene Faktoren geknüpft und müssen im Regelfall auf sehr individueller Basis berechnet werden.
Ein weiteres Kerngebiet im Bereich Familienrecht umfasst das Erb- und Schenkungsrecht. Durch dieses wird im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrages eindeutig festgelegt, was mit dem Vermögen einer Person nach dessen Ableben geschehen soll. Das Familienrecht regelt hierbei in der speziellen Form des Erbrechts Pflichtanteile und ihre Höhen, die nahen Verwandten wie dem Ehepartner oder Kindern des Verstorbenen in jedem Fall zustehen. Unabhängig von diesen Pflichtteilen kann der Verstorbene vor seinem Tod im Rahmen der Bestimmungen des Familienrechtes vorgeben, welche Verteilung seines Hab und Guts er sich wünscht.
Abschließend durch das Familienrecht geklärt werden gesetzliche Vertretungen und Vormundschaften gegenüber erwachsenen Personen. Sollten diese aufgrund von Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage sein, für sich selbst zu sprechen, regelt das Familienrecht, wer die Vormundschaft für eine Person übernehmen kann und in welchem Rahmen sie ausgeübt werden kann.