Anspruch auf Arbeitslosengeld

Arbeitslos werden kann jeder und das auch ohne Eigenverschulden. Daher hat der Staat Leistungen bereitgestellt, die unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Allgemein hält sich der Glaube, dass nur ein Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht, wenn 360 Kalendertage Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet wurden. Doch tatsächlich gelten andere Voraussetzungen.

Natürlich muss man zunächst einmal arbeitslos sein, um überhaupt Arbeitslosengeld beziehen zu können. Dazu muss man sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Dann wird überprüft, ob die Anwartschaftszeit erfüllt wurde. Hier gilt, dass innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragstellung 360 Kalendertage beitragspflichtig gearbeitet oder die verkürzte Anwartschaft erfüllt wurde. Eine verkürzte Anwartschaftszeit kann ebenfalls dazu führen, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Sie liegt vor, wenn der Arbeitnehmer in den letzten beiden Jahren vor Antragstellung mindestens 180 Tage in Versicherungspflichtverhältnissen gestanden hat und diese Beschäftigungen überwiegend auf nicht mehr als sechs Wochen begrenzt waren. Wer häufig den Job gewechselt hat, muss nachweisen dass er die Anwartschaftszeit oder die verkürzte Anwartschaftszeit erfüllt hat. Dies wird durch Lohnabrechnungen erreicht und auch Nachweise der Arbeitgeber werden verlangt.

Im Internet findet man verschiedene Arbeitslosengeldrechner die anhand der persönlichen Daten die wahrscheinliche Höhe des Arbeitslosengelds errechnen. So kann man eine erste Summe erhalten, doch natürlich sind die Ergebnisse nicht gesetzlich bindend. Arbeitslosengeld I wird frühestens ab dem Tag der Arbeitslosmeldung bezahlt. Daher sollte man sich möglichst frühzeitig arbeitslos melden und die Kündigungsfrist vom Arbeitgeber nutzen, um alle notwendigen Unterlagen zu beschaffen. Ist man bereits einen Monat arbeitslos und stellt erst dann einen Antrag, so wird eine schnelle Bearbeitung des Antrags auf Arbeitslosengeld nicht mehr gewährleistet.

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