Studium

Das Studium der Rechtswissenschaften oder auch das Fernstudium Jura ist immer noch einer der beliebtesten Studiengänge hierzulande. Und dies liegt im Regelfall nicht nur an den Gehaltsaussichten, die man als Akademiker in einem Berufsbereich des Rechts verdienen kann – für viele ist es auch der Wunsch nach Gerechtigkeit sowie das Renomme, das heute noch sämtlichen Rechtsberufen von einem großen Teil der Bevölkerung entgegengebracht wird, dass junge Menschen zu einem Rechtsstudium bewegt. Welcher Beruf sich letztlich mit einem abgeschlossenen Studium annehmen lässt, hängt nicht alleine von der Abschlussnote sowie der eigenen Zielsetzung ab, so dass man sich bereits früh im Studium entscheiden sollte, welchen Beruf im Rechtswesen man später einmal ausüben möchte.

Grundlegend lässt sich der Berufsstand der Rechtswissenschaften in vier Berufsbereiche anteilen. Hierzu zählen die Richter, die Staatsanwälte, die Rechtsanwälte und Notare sowie andere Berufe im Rechtswesen, die vor allem im öffentlichen Dienst und in der Verwaltung zu finden sind. Gezielt kann man nicht einen dieser Berufe in seinem Studium anschließen, da der an vielen Orten immer noch klassische Weg zum Beruf über das erste und zweite Staatsexamen führt und hierbei vorrangig die Abschlussnote wichtig ist. Wer also die Ambitionen hat, als Richter an einem Amts- oder Landesgericht zu arbeiten, sollte bereits früh im Studium den Grundstein für diesen Weg durch gute Note legen. Sollte das Studium eher mit mittelmäßigen Noten abgeschlossen werden, bleibt oftmals nur die Wahl eines Rechtsberufes im Verwaltungsbereich.

Die Nachfrage nach Studienplätzen im Bereich Jura und der Rechtspsychologie ist ungebrochen, so dass der Zugang zu diesem Studium an vielen Universität immer noch an einen Numerus Clausus gebunden ist. Neben einem gesunden Interesse an Recht und Gerechtigkeit sollte man auch die Vorlieben für ein oder zwei Fachgebiete mitbringen, die sich im Rechtswesen finden lassen. Denn um eine Spezialisierung auf bestimmte Gebiete des Jura kommt man spätestens nach zwei oder drei Studienjahren im Hauptstudium nicht mehr umher.

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