Wohngeldantrag: Was ist wichtig?

Bei Wohngeld wird zwischen Mietzuschuss und Lastenzuschuss unterschieden. Anspruch auf einen Mietzuschuss haben Personen, die Wohnraum angemietet haben und deren Einkommen unter den Regelleistungen gemäß Sozialgesetzbuch liegt; Lastenzuschuss erhalten Personen, wenn sie selbst genutztes Wohneigentum besitzen.
Um den Miet- oder Lastenzuschuss zu erhalten, muss ein Wohngeldantrag bei der Wohngeldstelle am Wohnort des Antragsstellers gestellt werden. Anzugeben beim Antrag sind nicht nur die Anzahl der Familienmitglieder, sondern auch das Gesamteinkommen aller im Haushalt lebenden Personen sowie die Miet- bzw. Belastungshöhe.

Unterlagen für den Wohngeldantrag

Bei der Abgabe des Wohngeldantrages sind für einen Mietzuschuss neben den Verdienstbescheinigungen bzw. Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder dem Arbeitslosengeldbescheid auch Werbungskostennachweise, Versicherungspolicen und Rentenbescheide, alle Unterlagen in Zusammenhang mit dem Mietverhältnis inkl. zugehöriger Kontoauszüge, ggf. Behindertenausweise und Nachweis zur Pflegebedürftigkeit, eine exakte Vermögensaufstellung sowie alle Kosten, die mit einer Kinderbetreuung und/oder -ausbildung in Zusammenhang stehen, einzureichen.

Familien, die Anspruch auf Wohngeld haben, müssen dem Wohngeldantrag einen Einkommens- und Mietzuschussnachweis beifügen sowie einen Grundbuchauszug oder eine Eigentumsbestätigung, den Bescheid über die Grundsteuer, eine Aufstellung über Erträge von Vermietung und Verpachtung, die sogenannte Fremdmittelbescheinigung, also laufende Hypothek o.ä., Bescheide über Eigenheimzulage und bei Eigentumswohnungen den Nachweis über die Verwaltungsgebühren. Je nach Fall können für den Wohngeldantrag weitere Unterlagen von der Wohngeldstelle gefordert werden.

Wo stellt man den Wohngeldantrag?

Wer glaubt, Anspruch auf Wohngeld zu haben, kann es auf jeden Fall auf einen Versuch ankommen lassen und Wohngeld beantragen. Schlimmstenfalls folgt ein Ablehnungsbescheid. Zunächst stellt sich allerdings die Frage, wo man den Wohngeldantrag stellen muss. Grundsätzlich existieren spezielle Wohngeldstellen, die sich um entsprechende Belange kümmern und in diesem Zusammenhang die richtigen Ansprechpartner sind.

Viele Menschen tun sich mit Behördengängen im Allgemeinen schwer und scheuen mitunter auch den Kontakt zu den Ämtern. Wenn es um den eigenen Wohngeldanspruch geht, lässt sich dieser aber nicht gänzlich vermeiden. Welche Stelle zuständig ist, kann von Ort zu Ort variieren. So kann die Zuständigkeit beim Sozialamt liegen, während andernorts spezielle Wohngeldstellen existieren. Folglich macht es Sinn, sich vorab zu informieren, wer zuständig ist, um gleich an den richtigen Ansprechpartner in Sachen Wohngeldantrag zu geraten. Eine Online-Recherche kann dabei schon weiterhelfen, ansonsten genügt ein Anruf bei der Stadtverwaltung.

Wer kann einen Antrag auf Wohngeld stellen?

Wohngeld ist eine Sozialleistung in Deutschland, die grundsätzlich allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung steht. Antragsberechtigt ist allerdings immer nur der Mieter beziehungsweise Eigentümer der Wohnung, obgleich der Wohngeldanspruch stets für den gesamten Haushalt gilt. Ob der Antragsteller aber auch anspruchsberechtigt ist und somit tatsächlich Anspruch auf Wohngeld hat, muss jeweils geprüft werden.

Wann sollte man einen Antrag stellen?

Menschen, die bislang kein Wohngeld bezogen haben, haben zuweilen Hemmungen, diese Sozialleistung in Anspruch zu nehmen. Den eigenen Lebensunterhalt nicht vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren zu können, ist ohne Frage frustrierend und unbefriedigend, aber angesichts rasant steigender Mieten und Wohnungsmangel ist es auch keine Schande, von der sozialen Absicherung in Deutschland zu profitieren.

Bevor man mit den Mietzahlungen in Rückstand gerät und vielleicht die Wohnung zu verlieren droht, sollte man über den eigenen Schatten springen und sich mit der Wohngeldstelle in Verbindung setzen. Dort sollte man dann umgehend Wohngeld beantragen, denn eine rückwirkende Anerkennung eines Wohngeldanspruchs ist nicht möglich. Ist absehbar, dass in naher Zukunft Wohngeld benötigt wird, sollte man also rasch handeln und die Beantragung in Angriff nehmen.

Wann muss man sich um eine Verlängerung des Wohngeldes kümmern?

Wer einmal Wohngeld beantragt hat und seitdem einen entsprechenden Mietzuschuss erhält, darf nicht glauben, dass dies unendlich weiterläuft. Der positive Bescheid gibt stets auch einen Bewilligungszeitraum von üblicherweise zwölf Monaten an. Ändern sich die Verhältnisse in dieser Zeit nicht, muss man auch nicht mit der Wohngeldstelle in Kontakt treten und erhält das Wohngeld jeden Monat pünktlich auf das Konto.

Nach einem Jahr ist allerdings Schluss, sofern man sich nicht um eine Verlängerung des Wohngeldes gekümmert hat. Diese gibt es nur auf Antrag, der daher frühzeitig gestellt werden sollte, um Lücken zu vermeiden.

Vor allem der Umstand, dass eine rückwirkende Zahlung nicht erfolgt und erst ab Antragstellung ein Wohngeldanspruch entsteht, kann eine zu späte Neubeantragung schwerwiegende finanzielle Folgen haben. Daher ist es ratsam, etwa zwei Monate vor Ende des aktuellen Bewilligungszeitraumes Wohngeld erneut zu beantragen.

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