Kann man Wohngeld beziehen, wenn man Arbeitslosengeld I oder II bezieht?

Arbeitslosengeld I ist eine Leistung, die sich aus der Sozialversicherungspflicht ergibt. Anspruch auf solch eine Leistung haben Arbeitnehmer, die mindestens dreihundertsechzig Tage sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben; arbeitslose Beamte und Freiberufler haben keinen Anspruch.

Um bei Arbeitslosigkeit Wohngeld zu beziehen, wird für die Berechnung die sogenannte Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts gemäß §20 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB 2) in der jeweils gültigen Fassung zugrunde gelegt. Zurzeit beträgt die Höhe der Grundsicherung für alleinstehende Personen, Alleinerziehende oder bei Gemeinschaften mit minderjährigen Partnern 345 Euro (Stand 12/2010). Sonstige erwerbsfähige Personen der Bedarfsgemeinschaft erhalten 80% der Regelleistung; sind zwei Parteien der Gemeinschaft über 18 Jahre, bekommen sie jeweils 90%.

Wohngeld bei Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Ein Anspruch auf Wohngeld besteht für Personen mit Arbeitslosengeld II (Hartz IV) nicht, da die Kosten für eine Unterkunft bereits in den Leistungen enthalten sind. Viele Haushalte, deren Einkommen unterhalb der gesetzlichen Mindestgrenze liegen, konnten bisher durch den Bezug von Wohngeld und Familien mit Kindern durch das Kindergeld vermeiden, Hartz IV zu beantragen. Die Bundesregierung plant für 2011 eine Minderung des Wohngeldes, sodass für einen Teil dieses Personenkreises bei einer Verabschiedung der Änderung ein Wechsel in Hartz IV nicht zu umgehen sein wird (Stand 12/2010).

Kosten der Unterkunft statt Wohngeld

Hartz IV-Empfänger können keinen Anspruch auf Wohngeld geltend machen und erhalten stattdessen im Rahmen der Kosten für Unterkunft und Heizung finanzielle Unterstützung zu den Wohnkosten. Der daraus resultierende Wohnbedarf wird üblicherweise mit dem Regelbedarf an den Leistungsempfänger ausgezahlt. In diesem Zusammenhang muss man genau zwischen dem klassischen Wohngeld und den Kosten der Unterkunft unterscheiden.

Das Wohngeld soll Menschen mit geringem Einkommen eine finanzielle Unterstützung bieten und so die Wohnkosten bezuschussen. Im Gegensatz dazu können Empfänger von Arbeitslosengeld II auf eine komplette Übernahme des Wohnbedarfs durch die KdU setzen. Das Jobcenter übernimmt somit die Miete, Nebenkosten sowie Heizkosten, wobei die in der jeweiligen Stadt oder Kommune geltenden Mietobergrenzen nicht überschritten werden dürfen. Die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, die Höhe der Miete und die Größe der Wohnung sind dabei entscheidende Faktoren.

Kann man trotz Arbeitslosengeld I Wohngeld beantragen?

Dass eine Kombination von Arbeitslosengeld II und Wohngeld grundsätzlich nicht möglich ist, ist allgemein bekannt. Trotz der sehr ähnlichen Bezeichnung handelt es sich bei dem Arbeitslosengeld I jedoch um eine vollkommen andere Leistung, deren Bezug einen Anspruch auf Wohngeld keineswegs kategorisch ausschließt. Es ist also durchaus möglich, neben dem ALG I Wohngeld zu erhalten. Arbeitslose sollten dies wissen und zumindest entsprechende Anträge stellen, um die finanzielle Unterstützung zu erhalten, die sie für sich beanspruchen können. Eine Antragsstellung schadet schließlich nicht, so dass sich der zusätzliche Aufwand durchaus lohnen kann. Wenn das Einkommen aus dem ALG 1 jedoch unter dem Hartz IV-Satz liegt, kann man mit Arbeitslosengeld II aufstocken und kein Wohngeld beziehen. Es ist also durchaus möglich, dass man zu wenig Geld für einen Wohngeldanspruch hat.

Warum erhalten Hartz IV-Empfänger kein Wohngeld?

Auf den ersten Blick erscheint es vollkommen paradox und irrsinnig, dass Hartz IV-Empfänger keinen Anspruch auf Wohngeld haben. Wer Arbeitslosengeld II bezieht, lebt schließlich am Existenzminimum und kann jede finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt gut gebrauchen. Nichtsdestotrotz ist Wohngeld hier kein Thema, was dem Umstand geschuldet ist, dass Hartz IV-Empfänger bei den Kosten der Unterkunft finanzielle Unterstützung erhalten. Folglich bleiben die Wohnkosten keineswegs außen vor, sondern werden lediglich anders gehandhabt. Dass die Kosten für die Wohnung nicht doppelt bezahlt werden, dürfte wohl eine Selbstverständlichkeit sein. Dementsprechend schließt der Bezug von Hartz IV Wohngeld kategorisch aus.

Kann man neben dem Bafög Wohngeld beziehen?

Studenten haben üblicherweise keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, sind aber regelmäßig knapp bei Kasse, so dass Wohngeld eine willkommene Einnahme wäre. Nach § 20 Absatz 2 Nr. 1 WoGG ist Wohngeld jedoch ausgeschlossen, wenn dem Antragsteller zumindest dem Grunde nach Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zustünde. Bafög und Wohngeld können folglich nicht parallel bezogen werden.

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