Wonach richtet sich die Höhe des Wohngeldes?

Die Wohngeldhöhe richtet sich nach Mietzins und Mietobjekt sowie Einkommen und Personenzahl. Dabei ist es irrelevant, wo sich die Wohnung befindet; sie kann sowohl in einem Alt- oder Neubau, öffentlich gefördert oder in Privatbesitz sein. Für die Berechnung der Wohngeldhöhe werden alle Kosten berücksichtigt, die der Mieter zu tragen hat, ausgenommen Heizkosten, Wasseraufbereitungsanlagen und Fernwärme. Ebenfalls nicht im Wohngeld enthalten sind Aufwendungen für Möblierung, Elektrogeräte und Gartennutzung.

Die Mietobergrenzen hängen nicht nur vom Alter der Wohnung und deren Ausstattung ab, sondern auch von der sogenannten Mietstufe. Jedem Kreis und jeder Stadt ist eine bestimmte Mietstufe zugeordnet, an der sich das Wohngeld neben den anderen Faktoren orientiert.

Familiengröße und Wohngeldhöhe

Für die Ermittlung der Wohngeldhöhe ist nicht nur der Mietzins und die Lage des Mietobjektes ausschlaggebend, auch die Familiengröße und das Familieneinkommen spielen eine Rolle. Die Familiengröße wird durch die zur Familie gehörenden Haushaltsmitglieder bestimmt; dazu zählen neben Lebenspartnern, Ehegatten und eigenen Kindern auch Enkel, Neffen und Nichten sowie Eltern.

Das Familieneinkommen errechnet sich aus dem Gesamteinkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen unter Abzug der anrechenbaren Freibeträge. Der Wohnraum muss dabei für die Familiengröße angemessen sein, um einen Anspruch auf Wohngeld zu rechtfertigen.

Die Höhe des Wohngeldes im Wohngeldgesetz

Das Wohngeldgesetz, kurz WoGG, setzt sich unter anderem auch mit der Höhe des Wohngeldes auseinander und hält somit eine entsprechende Gesetzesgrundlage bereit, aus der sich der jeweilige Wohngeldanspruch ergibt. Dabei wird zunächst die folgende Formel als Rechengrundlage genannt:

1,08 * (M – (a + b * M + c * Y) * Y)

M = monatliche Miete oder Belastung gerundet in Euro
Y = monatliche Gesamteinkommen gerundet in Euro
a, b und c = von der Zahl der Haushaltsmitglieder abhängige Werte, die Anlage 1 zu § 19 Abs. 1 WoGG entnommen werden können

Genaue Angaben zur Berechnung sind in Anlage 2 zu finden. Dabei gilt es zu beachten, dass das Wohngeld auf diese Art und Weise nur berechnet werden kann, wenn maximal zwölf Personen in dem betreffenden Haushalt leben. Sollten mehr Haushaltsmitglieder existieren, erhöht sich das Wohngeld ab der 13. Person um jeweils 43 Euro. Dass die Höhe des Wohngeldes dabei die monatliche Belastung beziehungsweise Miete nicht übersteigt, versteht sich dabei von selbst.

Wie wird das Wohngeld berechnet?

Bürgerinnen und Bürger, die einen Anspruch auf Wohngeld geltend machen möchten oder bereits Wohngeld beziehen, erhalten einen entsprechenden Bescheid, der Auskunft über die jeweilige Wohngeldhöhe gibt. Zuweilen ist es aber sinnvoll, sich nicht blind darauf zu verlassen, denn es kommt immer wieder vor, dass sich Fehler einschleichen und nachteilig für die Wohngeldberechtigten auswirken.

Aus diesem Grund sollte man wissen, wie das Wohngeld berechnet wird. Dabei kommt eine recht komplizierte Formel zum Einsatz, die gemäß § 19 WoGG für Haushalte mit bis zu zwölf Personen gilt und folgendermaßen lautet:

1,15 · (M – (a + b · M + c · Y) ·Y) Euro

Die einzelnen Platzhalter lassen sich wie folgt definieren:

  • M = monatliche Miete oder Belastung
  • a = Wert ergibt sich in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße aus Anlage 2 zu § 19 Absatz 1 WoGG
  • b = Wert ergibt sich in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße aus Anlage 2 zu § 19 Absatz 1 WoGG
  • c = Wert ergibt sich in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße aus Anlage 2 zu § 19 Absatz 1 WoGG
  • Y = monatliches Gesamteinkommen

Die Berechnung der Wohngeldhöhe erweist sich somit als Wissenschaft für sich. Online lassen sich immerhin einige Wohngeldrechner finden, die auf dieser Formel basieren und deutlich einfacher zu bedienen sind.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Wohngeldes?

Indem man sich näher mit der Berechnung des Wohngeldes befasst, gewinnt man einen guten Eindruck davon, worauf es dabei ankommt. So ist festzuhalten, dass die folgenden Faktoren die jeweilige Höhe des Wohngeldanspruchs beeinflussen:

  • Wohnkosten
  • Zahl der Haushaltsmitglieder
  • Einkommen

Ergeben sich hier zwischenzeitlich Änderungen, ist der Wohngeldempfänger dazu verpflichtet, dies der Wohngeldstelle mitzuteilen.

Wie wird das Wohngeld gezahlt?

Abgesehen von der Höhe ist vor allem die Zahlungsweise des Wohngeldes ein wichtiger Punkt, den Antragsteller ergründen sollten. Antworten liefert hier vor allem § 26 WoGG. Demnach wird das Wohngeld an die wohngeldberechtigte Person ausgezahlt.

Dabei handelt es sich typischerweise um den Mieter oder Eigentümer der Wohnung. Zudem wird das Wohngeld monatlich im Voraus auf das Konto des Empfängers überwiesen.

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