Was passiert mit den Nebenkosten, wenn man Wohngeld bezieht?

Wohngeld wird für die sogenannte Kaltmiete zuzüglich Nebenkosten bis zur Obergrenze gemäß der Regelsatzverordnung gewährt, sofern die Nebenkosten eines Mietverhältnisses den üblichen Werten des Mietmarktes entsprechen. Mieter mit Wohngeldanspruch müssen allerdings vom Vermieter die Kosten für eine Wasseraufbereitungsanlage sowie Kosten für Fernwärme separat ausweisen lassen, da diese nicht im Wohngeld enthalten sind. Generell gilt, dass alle Kosten eines Mietverhältnisses bis zur Obergrenze, wenn sie in angemessener Höhe sind, übernommen werden; ausgenommen sind die Mieten von Elektrogeräten wie Kühlschrank oder Waschmaschine, Gartennutzung und Möblierung sowie Heizkosten.

Bestandteile der Nebenkosten und Nebenkostennachzahlung

Zu den förderungsfähigen Nebenkosten zählen Grundsteuer, Wasserkosten ohne Wasseraufbereitungsanlage, Abwasser, Kosten für den Fahrstuhl, Müllabfuhr und Straßenreinigung, Hausreinigung, Kosten des Schornsteinfegers, Hausmeister und Pflege der Außenanlagen, Stromkosten für Gemeinschaftsstrom, Kosten für Antennen- und Kabelanschluss sowie Versicherungen und Wascheinrichtungen. Die Nebenkosten sind nach einem in der Nebenkostenabrechnung anzugebenden Schlüssel aufzuteilen und dem Mieter einzeln beim Wohngeld aufzulisten.

Wurden im Mietvertrag diese Kosten zu gering veranschlagt und kommt es deshalb zu einer Nebenkostennachzahlung, so sind Empfänger von Wohngeld verpflichtet, die Kosten selbst zu tragen. Ist der Mieter dazu nicht in der Lage, so wird vom Amt geprüft, ob er in Arbeitslosengeld II (Hartz IV) einzustufen ist, da hier eine Nebenkostennachzahlung übernommen wird.

Wohngeld und Betriebskostennachzahlung

Wenn die jährliche Abrechnung der Betriebskosten ansteht, fürchten viele Menschen, dass sie eine hohe Nachzahlung leisten müssen. Insbesondere für Mieter mit geringem Einkommen kann sich so rasch eine finanzielle Notlage ergeben. Wohngeldbezieher wenden sich dann mitunter an das Wohnungsamt und hoffen auf eine zumindest teilweise Übernahme der fälligen Betriebskostennachzahlung. Diesbezüglich erlebt man allerdings eine Enttäuschung, denn fällige Nachzahlungen bleiben beim Wohngeld unberücksichtigt.

Nichtsdestotrotz kann es durchaus Sinn machen, sich bezüglich der Betriebskostennachzahlung an die zuständige Wohngeldstelle zu wenden. Finanzielle Hilfen kann man zwar nicht erwarten, dennoch kann sich das künftige Wohngeld gegebenenfalls erhöhen. So kann von einer höheren monatlichen Belastung ausgegangen werden, die gegebenenfalls durch das Wohngeld abgemildert wird. Da Wohngeld ohnehin alle zwölf Monate erneut beantragt werden muss, ist es demnach ratsam, die aktuelle Betriebskostenabrechnung beizulegen, so dass sich die zuständige Stelle ein Bild von den anfallenden Nebenkosten machen kann.

Wie sieht es beim Wohngeld und Hausgeld aus?

Dass die Nebenkosten zu den Wohnkosten gehören und dementsprechend ebenso wie die Miete zu den im Rahmen des Wohngeldes anrechenbaren Belastungen gehören, versteht sich von selbst und wirft üblicherweise keine Fragen auf. Wer aber nicht zur Miete, sondern in einer Eigentumswohnung lebt, fragt sich unweigerlich, wie es mit dem Hausgeld bei Bezug von Wohngeld aussieht. Grundsätzlich werden auch hier die anfallenden Lasten bezuschusst, so dass das monatliche Hausgeld bei der Berechnung des Wohngeldes durchaus angerechnet wird.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wenn es um das Wohngeld und die Nebenkosten geht, geht es auch immer darum, ob überhaupt ein Anspruch auf diese Sozialleistung besteht. Hier hilft ein Blick ins Wohngeldgesetz weiter. Häufig wird angenommen, dass ausschließlich Mieter Wohngeld erhalten können, schließlich handelt es sich dabei um einen Mietzuschuss. Wohngeld kann aber auch als Lastenzuschuss gewährt werden und somit als Zuschuss zu den Kosten für selbst genutztes Wohneigentum daherkommen. Immobilieneigentümer können im Bedarfsfall somit ebenfalls Wohngeld beziehen. Dabei muss man jedoch ganz besonders auf die Einkommens- und Vermögensgrenzen achten. Weiterhin ist festzuhalten, dass Menschen, die anderweitige Sozialleistungen erhalten, oftmals keinen Anspruch auf Wohngeld geltend machen können.

Was passiert mit den Nebenkosten bei gleichzeitigem Bezug von Wohngeld und Arbeitslosengeld II?

Da nicht nur beim Wohngeld, sondern auch beim Arbeitslosengeld II ein Zuschuss zu den Nebenkosten gewährt wird, stellen sich viele Menschen die Frage, wie das Ganze aussieht, wenn man beides bezieht. Diese Frage stellt sich in der Praxis jedoch gar nicht, denn Transferleistungen wie Hartz IV schließen einen Bezug von Wohngeld aus. Folglich kommen sich die unterschiedlichen Leistungen nicht ins Gehege, so dass auch nicht die Gefahr besteht, dass zwei Stellen für den Zuschuss zu den Nebenkosten zuständig sind.

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