Warum ist in Deutschland die KFZ-Steuer für Benziner niedriger als für Diesel-Fahrzeuge?

Dieseltreibstoff wird mit einem hohen Prozentsatz bei Fahrzeugen des Transportbereichs und in der Landwirtschaft eingesetzt. Um die Unternehmen finanziell zu entlasten und konkurrenzfähig zu halten, ist nicht nur die Kfz-Steuer für Dieselfahrzeuge im Verhältnis niedriger als für Pkw, auch der Dieseltreibstoff wird subventioniert. Der Steueranteil liegt noch immer deutlich unter dem des Benzins, was die Preise an den Tanksäulen sichtbar widerspiegeln.

Kfz-Steuer – Diesel versus Benzin

Durch die sehr hohe Differenz zwischen dem Diesel- und Benzinpreis wurden Dieselfahrzeuge mit steigenden Lebenshaltungskosten auch für den Verbraucher interessanter. Trotz des deutlich höheren Anschaffungspreises hatte sich dieser bei einer Jahreskilometerleistung von ca. 20.000 km nach kurzer Zeit amortisiert. Um eine gewisse finanzielle Gerechtigkeit zu schaffen, wurde die höhere Kfz-Steuer für Diesel-Pkw eingeführt.

Mit der Änderung des Umweltbewusstseins änderte sich auch die Einstellung zu den Dieselfahrzeugen. Galten sie bis dato als sparsame Fahrzeuge, sind sie aufgrund ihres hohen Rußpartikelausstoßes inzwischen zu einem Umweltproblem geworden. Um bei Autofahrern den Anreiz zu schaffen, auf umweltfreundliche Fahrzeuge umzusteigen, wurde die Kfz-Steuer auch für Dieselfahrzeuge dem Schadstoffausstoß angepasst, sodass sich nur noch der Kauf eines emissionsarmen Dieselfahrzeuges rechnet. Lediglich der hohe Wiederverkaufswert und die günstigeren Dieselpreise sind geblieben, wobei geplant ist, den Dieselpreis Schritt für Schritt dem Benzinpreis anzugleichen.

Antriebsart als entscheidender Faktor bei der Berechnung der Kfz-Steuer

Für den deutschen Gesetzgeber ist neben dem Hubraum und dem CO2-Ausstoß auch die Antriebsart eines Autos ein entscheidender Faktor für die Berechnung der Kfz-Steuer. Der Steuersatz variiert daher zwischen Diesel und Benziner, was beim Kauf ebenfalls in Betracht gezogen werden sollte. Gleichzeitig dürfen Verbraucher nicht vergessen, dass der Zeitpunkt der Erstzulassung bei der Besteuerung auch eine wichtige Rolle spielt.

Kfz-Steuer für Benziner und Diesel-Fahrzeuge mit einer Erstzulassung bis zum 30. Juni 2009

Für Fahrzeuge, deren Erstzulassung bis zum 30. Juni des Jahres 2009 stattgefunden hat, sind im Rahmen der Kraftfahrzeugsteuer die Antriebsart, die Emissionsklasse und der Hubraum entscheidend. Benziner und Diesel-Fahrzeuge werden dabei pro 100 ccm Hubraum folgendermaßen besteuert:

  • Entspricht der Schadstoffausstoß der Stufe Euro-3 oder besser, beläuft sich der Steuersatz für ein Auto mit Ottomotor auf 6,75 Euro. Diesel-Fahrzeuge werden mit 15,44 Euro besteuert.
  • Benziner, die der Abgasstufe Euro-2 zugeordnet werden können, werden mit 7,36 Euro je angefangenen 100 ccm Hubraum veranschlagt. Für Autos mit Dieselmotor werden jeweils 16,05 Euro fällig.
  • Bei einem Schadstoffausstoß nach Abgasstufe Euro-1 zahlen Fahrzeughalter für einen Benziner 15,13 Euro und für Fahrzeuge mit Dieselmotor 27,35 Euro.
  • Autos, die der Abgasstufe Euro-0 angehören und früher keinem Ozonfahrverbot unterlagen, werden im Rahmen der Kraftfahrzeugsteuer mit 21,07 Euro (Benziner) beziehungsweise 33,29 Euro (Diesel) je 100 ccm veranschlagt.
  • Für alle übrigen Fahrzeuge, die einen Schadstoffausstoß nach Abgasstufe Euro-0 aufweisen, beläuft sich die Kfz-Steuer auf 25,36 Euro bei Ottomotoren und 37,58 Euro bei Dieselmotoren.

Kfz-Steuer für Benziner und Diesel-Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009

Für Pkw mit einer Erstzulassung ab dem 1. Juli im Jahr 2009 gelten hinsichtlich der Kfz-Steuer andere Maßstäbe. Zu diesem Zeitpunkt wurde eine CO2-orientierte Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland eingeführt, so dass für betreffende Fahrzeuge neben der Antriebsart und dem Hubraum der jeweilige CO2-Wert für die Besteuerung entscheidend ist.

Bei Erstzulassungen bis zum 31. Dezember 2011 gilt ein CO2-Wert von 120g/km als steuerfrei in Deutschland. Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2012 zum ersten Mal zugelassen wurden, bleiben bis 110g/km steuerfrei. Für Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2014 wurde der CO2-Wert weiter gesenkt, so dass ein Wert von 95 g/km nicht überschritten werden darf, sofern die volle Steuerfreiheit greifen soll.

  • Für Benziner wird zunächst ein Grundbetrag in Höhe von 2,00 Euro je angefangene 100 ccm Hubraum erhoben. Darüber hinaus fallen je g/km CO2-Ausstoß, der den betreffenden Grenzwert überschreitet, 2,00 Euro als Strafsteuer an.
  • Fahrzeuge mit Dieselmotor werden bei der Kraftfahrzeugsteuer zunächst mit 9,50 Euro Grundbetrag pro angefangene 100 ccm Hubraum veranschlagt. Weiterhin beläuft sich der CO2-abhängige Betrag je g/km über dem Grenzwert auf 2,00 Euro.

Abgesehen vom jeweiligen Verbrauch ist die Kraftfahrzeugsteuer ein wesentlicher Faktor für die Kosten, die ein Auto im Jahr verursacht. Verbraucher sollten möglichst schon im Vorfeld Informationen sammeln und anhand dessen entscheiden, welches Auto sie fahren. Ob sich eine gegebenenfalls höhere Steuer rechnet, hängt vor allem davon ab, wie viele Kilometer man etwa fährt. Wer viel fährt, kann beim Verbrauch sparen, indem er sich für einen verbrauchsarmen Diesel entscheidet, schließlich ist Benzin teurer, wodurch sich auch die höhere Steuer lohnen kann.

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