Steuerhinterziehung: Was ist bei der Selbstanzeige zu beachten?

Da der Aufkauf von Steuer-CD`s weiterhin fortgeführt wird haben viele Steuersünder Angst vor einer Aufdeckung. Dies wäre auch fatal, denn der Gesetzgeber sieht die Steuerhinterziehung nicht als Kavaliersdelikt, sondern als Straftatbestand, der im Höchstfall auch mit Gefängnis bestraft wird.

Bei einer Steuerhinterziehung hilft nur eines bei Angst vor einer Bestrafung: Die Selbstanzeige. Eine solche Anzeige sollte nicht eigenständig erstellt werden. Man ist auf jeden Fall gut beraten, einen Fachmann zu Hilfe zu holen.

Wirksame Selbstanzeigen erstellen

Das Steuerrecht kennt zwar das Instrument der Selbstanzeige, doch diese muss richtig formuliert und auf jeden Fall vollständig erstellt werden, damit sie vor einer Gerichtsverhandlung und späteren Strafe schützt.

Lt. § 371 (AO) im Steuerstrafrecht kann man durch die sogenannte tätige Reue, nämlich einer Anzeige der Steuerhinterziehung vor einer Strafe geschützt sein. Ein Strafaufhebungsgrund liegt allerdings nur vor, wenn die Selbstanzeige vollständig ist, nur so kann man rückwirkend einen Schutz vor Strafe haben.

Nach dem Gesetzestext ist folgendes bei der Selbstanzeige zu beachten

Neben der Deklaration, wer wie viele Steuern und dem Hinterziehungsgrund muss man folgende Voraussetzungen zusätzlich in Betracht ziehen:

• Zusätzlich zu den unrichtigen Angaben in der Steuererklärung müssen sämtliche nicht gemeldeten und damit naturgemäß unversteuerten Einkommen nachgemeldet werden.

• Selbstanzeigen sind begrenzt auf Höchstbeträge (§ 398a AO)

• Bekanntgabe der Prüfungsansordnung

• Übergangsregelungen der AO

Die hinterzogene Steuer muss nachentrichtet werden. Zumeist handelt es sich hierbei um verschwiegene Auslandskonten. Nach einer Steuerhinterziehung ist es zudem geboten, tatsächlich alles auf den Tisch zu legen. Eine scheibchenweise Erklärung wird durch eine Berichtigungserklärung in jedem Fall unmöglich.

Zumeist ist ein weiteres Verschleiern problematisch. Aus diesem Grund ist dringend anzuraten, keine Experimente zu machen und alles aber auch wirklich bis auf den kleinsten Tatbestand zu melden.

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