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Das Textilkennzeichnungsgesetz

Im Textilkennzeichnungsgesetz wurde festgelegt, dass die Fasern aus denen die Textilien hergestellt werden, für den Verbraucher gekennzeichnet werden müssen. Unter den Begriff Textilien fallen dabei alle Produkte, die mindestens 80 Prozent ihres Gewichts aus textilen Rohstoffen beziehen. Neben Kleidung gehören also auch Schuhe, Matratzen und viele andere Produkte zu den Textilien. Dabei genügt nicht die Angabe des Fasertyps, sondern auch der Mengenhinweis muss in der Kennzeichnung enthalten sein. Die Zusammensetzung eines Kleidungsstücks kann beispielsweise so aussehen: 50 % Polyester plus 50 % Baumwolle. Die Hersteller sind dazu verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu machen und das nicht nur weil Allergiker größere Probleme bekommen könnten, wenn sie falsch gekennzeichnete Textilien verwenden. Von der Kennzeichnungspflicht für Textilien sind alle Kleidungsstücke betroffen, die in Deutschland in den Handel gelangen. Für Wiederverkäufer bedeutet das, dass sie sich nicht blind auf die Herstellerangaben verlassen dürfen, denn letztendlich werden sie haftbar gemacht, wenn sie die Angaben als falsch herausstellen. Es gibt allerdings auch Erzeugnisse, die nicht unter das Textilkennzeichnungsgesetz fallen. Filzhüte beispielsweise müssen nicht gekennzeichnet werden und auch Schuhputzbeutel oder Teewärmer sind davon nicht betroffen. Beim Kauf von Kleidung in Deutschland kann der Verbraucher davon ausgehen, dass die verwendeten Fasern des Kleidungsstücks mit Mengenangabe vermerkt wurden und natürlich müssen auch Brautkleider dementsprechende Hinweise enthalten. Am schönsten Tag des Lebens möchte die Braut natürlich nicht nur hinreißend aussehen, sondern schließlich auch vor allergischen Reaktionen geschützt sein. Da das Textilkennzeichnungsgesetz in Deutschland gut überwacht wird und die Hersteller und Händler dies wissen, kann man sich beim Shopping in Deutschland darauf verlassen, dass die Angaben stimmen und das gilt auch für das Onlineshopping, denn hier hat eine Abmahnwelle die Shop-Inhaber bereits sensibilisiert.

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