Muss der Fahrer oder der Halter Bußgeld zahlen?

Wird ein Fahrzeug in ein Verkehrsdelikt verwickelt, ist grundsätzlich der Fahrer für die Folgen verantwortlich.
Am einfachsten gestaltet sich die Identifizierung bei Unfällen durch Hinzuziehung der Polizei. Diese nimmt den Unfall inklusive der beteiligten Personen auf, die alle dafür den Personalausweis vorlegen müssen, bei den Fahrern ergänzt um Führerschein und Fahrzeugpapiere.

Ebenfalls einfach ist mit den heutigen Blitzanlagen die Erkennung eines Fahrers bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Fotos sind inzwischen so scharf, dass eine Verwechslung mit einer anderen Person so gut wie ausgeschlossen werden kann. Der Bußgeldbescheid wird dem Halter zugeschickt, dieser trägt den Fahrer, sofern er es nicht selbst war, ein, und sendet den Bescheid mit den korrigierten Daten an die ausstellende Behörde zurück. Der Bußgeldbescheid wird hinsichtlich des Bußgeldes auf die angegebene Person umgeschrieben und diese wird zur Verantwortung gezogen.

Bußgeld bei unbekanntem Fahrer

Im Gegensatz zur Vergangenheit ist es heute nicht mehr möglich, durch die Behauptung, es sei nicht bekannt, wer der Fahrzeugführer war, um die Zahlung eines Bußgeldes herumzukommen. Ist der Fahrer nicht identifizierbar, wird der Halter des Fahrzeuges zur Verantwortung gezogen. Häufen sich die Fälle bei einem Einzelnen, kann dieser, ähnlich wie bei Firmen in einem solchem Fall, von der Bußgeldstelle zur Führung eines Fahrtenbuchs verpflichtet werden.

Warum bekommt der Fahrzeughalter im Bußgeldverfahren einen Zeugenfragebogen zugeschickt?

Der deutsche Gesetzgeber zieht im Rahmen eines Bußgeldverfahrens grundsätzlich den Fahrer zur Rechenschaft, der die betreffende Ordnungswidrigkeit begangen hat. Der Bescheid geht jedoch standardmäßig an den Halter des Fahrzeugs, da eine Identifikation des Fahrers in der Regel nicht so leicht möglich ist. In einem Großteil aller Fälle sind Fahrer und Halter ohnehin identisch, so dass sich keine Diskrepanz ergibt. Mitunter kann dies aber durchaus der Fall sein, denn viele Fahrzeuge werden von mehreren Menschen genutzt oder auch einmal verliehen.

Legt beispielsweise das Foto eines Blitzers den Verdacht nahe, dass nicht der Halter, sondern eine andere Person gefahren ist, liegt dem Bußgeld-Bescheid üblicherweise ein Zeugenfragebogen bei. Der Fahrzeughalter soll den betreffenden Fahrer identifizieren, so dass dieser zur Rechenschaft gezogen werden kann. Auch in Sachen Falschparken ist es üblich, dass ein Zeugenfragebogen beziehungsweise ein Anhörungsbogen beiliegt. Anhand der gemachten Angaben kann die Behörde feststellen, welche Person als Fahrer das Bußgeld zahlen muss.

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