Fahren ohne TÜV

Das Fahren ohne TÜV stellt in der Bundesrepublik Deutschland einen Verstoß gegen die in § 29 StVZO definierte Untersuchungspflicht dar. Der Gesetzgeber sieht eine regelmäßige Begutachtung zulassungspflichtiger Kraftfahrzeuge durch zugelassene Prüforganisationen wie den TÜV vor, um sicherzustellen, dass Kraftfahrzeuge mit Sicherheitsmängeln nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Aus diesem Grund wird das Fahren ohne gültige TÜV-Plakette mit Bußgeldern und in einzelnen Fällen sogar mit Punkten im Fahreignungsregister bestraft.

Wie lange darf man ohne TÜV fahren?

Die Hauptuntersuchung soll sicherstellen, dass nur Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, die sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden. Eine Überziehung ist daher nicht vorgesehen, so dass man grundsätzlich gar nicht ohne TÜV fahren darf. Als Fahrer kann man allerdings von einer gewissen Kulanz profitieren. Im Allgemeinen wird ein Bußgeld erst fällig, wenn die HU mehr als zwei Monate überfällig ist. Folglich gilt gewissermaßen eine inoffizielle Übergangsfrist von bis zu zwei Monaten, wobei man die vorgesehenen Fristen grundsätzlich einhalten sollte. Auf diese Art und Weise stellt man den technisch einwandfreien Zustand des Fahrzeugs sicher und geht zudem etwaigen Problemen aus dem Weg.

Welche Strafe droht beim Fahren ohne TÜV?

Das Führen eines Fahrzeugs ohne TÜV kann einerseits mit einem Bußgeld sanktioniert und zudem zusätzlich mit Punkten in Flensburg bestraft werden. Der deutsche Gesetzgeber geht rigoros gegen Fahrer vor, die es versäumen, rechtzeitig die Hauptuntersuchung an ihrem Fahrzeug vornehmen zu lassen. Je nachdem wie lange der TÜV schon überfällig ist, ergibt sich die jeweilige Strafe. Wer mehrere Monate wartet und dann erwischt wird, kassiert neben einem hohen Strafzettel auch Punkte im Fahreignungsregister. All diejenigen, die bereits einige Punkte in Flensburg haben, riskieren so zuweilen einen Führerscheinentzug.

Fahren ohne TÜV in der Probezeit

Für Fahranfänger gelten in der Probezeit besondere Auflagen, da sie sich zunächst noch bewähren müssen. Wer in dieser Zeit auffällig wird, muss mitunter härtere Strafen fürchten. Beim Fahren ohne TÜV in der Probezeit, hängen die Konsequenzen von der Höhe des Bußgeldes ab, das wiederum durch die Dauer des TÜV-Überzugs bedingt wird. Liegt das verhängte Bußgeld unter 40 Euro, müssen auch Fahranfänger keine weiteren Konsequenzen fürchten. Im Falle eines höheren Bußgeldes aufgrund einer fehlenden Hauptuntersuchung kann dahingegen mitunter eine Verlängerung der Probezeit oder auch der Besuch eines Aufbauseminars folgen.

Was passiert beim Fahren ohne TÜV mit dem Versicherungsschutz?

Die behördliche Zulassung eines Fahrzeugs erfordert stets den Nachweis einer abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Wer im Besitz einer solchen Versicherungspolice ist und ohne TÜV fährt, verliert allerdings mitunter seinen Versicherungsschutz. Viele Versicherer koppeln ihren Versicherungsschutz an eine gültige HU. Kommt es bei einem abgelaufenen TÜV zu einem Versicherungsfall, kann die Versicherung somit gegebenenfalls den Fahrzeughalter zur Kasse bitten.

Was passiert beim Fahren ohne TÜV bei einem Unfall?

Unabhängig davon, ob man unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde oder diesen selbst verursacht hat, ist ein Unfall in Zusammenhang mit dem Fahren ohne TÜV besonders brisant. Abgesehen davon, dass möglicherweise die Kfz-Haftpflicht nicht greift, wird in solchen Fällen genau überprüft, ob technische Mängel vorliegen und inwieweit diese für den Unfall verantwortlich sind. So kommt es immer wieder vor, dass das das Fehlen des TÜVs zumindest zu einer Teilschuld führt.

Ohne TÜV zur Hauptuntersuchung – Drohen Strafen?

Wer ohne TÜV erwischt wird, muss zuweilen mit empfindlichen Strafen rechnen. Da die betreffende Pflicht ohnehin ihre Daseinsberechtigung hat, sollte man bei überzogenem TÜV die überfällige Hauptuntersuchung schnellstmöglich nachholen, um etwaigen Strafen zu entgehen und zugleich die Verkehrssicherheit des eigenen Fahrzeugs gewährleisten zu können. Die Prüfungsstelle wird den überzogenen TÜV nicht behördlich melden, so dass man diesbezüglich kein Bußgeld und auch keine andere Strafe befürchten muss. Allerdings dürfte die fällige TÜV-Gebühr höher als ansonsten üblich ausfallen.

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