Welche Regelungen gibt es für Fahranfänger?

Nach der erfolgreichen theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung erhält der Fahranfänger seinen Führerschein, der jedoch zunächst an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Anfangs erhält jeder Fahranfänger seinen Führerschein auf Probe. Die Probezeit beträgt 2 Jahre. Sollte der Fahranfänger durch ein negatives Verhalten im Straßenverkehr auffallen, muss er möglicherweise an einem Nachschulungskurs teilnehmen.

Regelungen für Fahranfänger

Sollten sich Fahranfänger nicht an die Regeln des Straßenverkehrs halten, müssen sie entweder mit Bußgeldern oder sogar mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Wer innerhalb der gesetzlichen Probezeit negativ im Straßenverkehr auffällt, wird verbindlich zur Teilnahme an einem Aufbauseminar aufgefordert. Auf ein Bußgeld von mindestens 40 Euro folgt in der Regel ein Punkt in Flensburg.

Dies wiederum hat zur Folge, dass der Fahranfänger an einem Aufbauseminar teilnehmen muss. Zu den Fehlverhalten, die eine Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich ziehen, zählen das Überfahren einer roten Ampel, die Verletzung der Vorfahrtsregel, Trunkenheit am Steuer (es besteht die Null-Promille-Grenze) und die grobe Missachtung der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Grundsätzlich unterscheidet das Straßenverkehrsgesetz zwischen A- und B-Verstößen, wobei bei einem A- oder zwei B-Verstößen das Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet wird. Detaillierte Informationen zu A- oder B-Verstößen können auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz nachgelesen werden.

Gesetzliche Regelungen zur Fahrerlaubnis auf Probe

Fahranfänger erhalten ihre Fahrerlaubnis zunächst auf Probe und sollen sich somit während der Probezeit bewähren. Maßgebend ist in diesem Zusammenhang § 2a StVG, denn darin geht der deutsche Gesetzgeber auf die Fahrerlaubnis auf Probe ein. Demnach geht der erstmalige Erwerb des Führerscheins stets mit einer Probezeit einher, die zwei Jahre dauert. Während dieser Zeit steht der Fahranfänger gewissermaßen unter genauer Beobachtung, denn im Falle einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit folgen in der Probezeit schwere Konsequenzen.

Wer sich doch etwas zu Schulden kommen lässt, muss gegebenenfalls mit einem zeitweisen Führerscheinentzug rechnen. Oftmals wird aber die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Gemäß § 2a des Straßenverkehrsgesetzes wird dabei eine Frist von der Verkehrsbehörde definiert, so dass das Seminar innerhalb der vorgegebenen Zeit absolviert werden muss. Mitunter kann dem Fahranfänger auch dazu geraten werden, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Wer mehrmals auffällig wird oder den Aufforderungen der Verkehrsbehörde nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen wird und er folglich den Führerschein verliert. Hierdurch verlängert sich die Probezeit mitunter noch, so dass Fahranfängern längst nicht nur ein Bußgeld droht.

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