Was versteht man unter Führerscheintourismus?

Der Erwerb eines Führerscheins in Deutschland ist für die meisten eine kostspielige Angelegenheit. Wer sich daher für den Erwerb des Führerscheins im Ausland entscheidet, sollte vorher klären, ob der im Ausland erworbene Führerschein auch in Deutschland umgeschrieben werden kann. Der Erwerb der Fahrerlaubnis in einem benachbarten europäischen Land wie Polen oder Tschechien ist sehr beliebt, da dort der Führerschein kostengünstig erworben werden kann. Es hat sich eine regelrechte Branche für Führerscheintourismus entwickelt.

Führerscheintourismus: Vorsicht vor unseriösen Angeboten

Oft locken aber auch dubiose Firmen mit kostengünstigen Angeboten und dem Versprechen, den Auslandsführerschein auch in Deutschland verwenden zu können. Sogar gefälschte Führerscheindokumente werden im Internet verlockend günstig angeboten. Selbst wenn der Führerschein im Ausland gültig ist, muss geklärt werden, ob das im Ausland erworbene Dokument nicht unter Umständen in Deutschland wertlos ist.

Wer als Austauschschüler den Führerschein in den USA oder Kanada erworben hat, kann die Fahrerlaubnis in vielen Fällen unproblematisch in Deutschland umschreiben lassen. Hier sollte jedoch beachtet werden, dass in gewissen Fällen ein Nachholen der theoretischen oder praktischen Fahrprüfung erforderlich ist. Ebenso muss gewährleistet sein, dass man mindestens 185 Tage im Ausland gelebt hat und auch dort seinen Wohnsitz hatte.

Entzug der Fahrerlaubnis und Führerscheintourismus

In vielen Fällen interessieren sich nicht vorrangig Fahranfänger für einen Auslandsführerschein, sondern Menschen, die ihren Führerschein verloren und das bestehende Fahrverbot umgehen möchten. Noch vor einigen Jahren war dies auch durchaus möglich, da die Beurteilung der Fahreignung grundsätzlich dem Staat obliegt, in dem der Führerschein erworben wurde. Mittlerweile hat der Europäische Gerichtshof eine Regelung erlassen, die einen derartigen Führerscheintourismus verhindert.

Wenn beispielsweise ein Deutscher den Führerschein entzogen bekommen hat, kann dieser zwar im europäischen Ausland den EU-Führerschein erwerben, doch die deutschen Behörden müssen diesen nicht mehr anerkennen. Der EuGH gibt den Behörden somit mehr Spielraum, was die Anerkennung von Führerscheinen aus dem EU-Ausland angeht. Besteht also ein Fahrverbot, lohnt sich der Führerscheintourismus somit nicht. Der Neuerwerb des Führerscheins im EU-Ausland ist nur dann möglich, wenn der betreffende deutsche Staatsbürger für mindestens sechs Monate in dem Staat des Führerscheinerwerbs wohnhaft war. Durch die neue Regelung des EU-Gerichts wurde dem Führerscheintourismus der Nährboden entzogen.

4.7/568 ratings