Kfz-Kennzeichen: Sowohl den Verlust als auch den Diebstahl bei der Polizei melden

Deutschlandweit geht man von einer Zahl von etwa 160.000 Kennzeichendiebstählen im Jahr aus. Allein in Berlin wurden im Jahr 2012 mehr als 6.000 Diebstähle von Kfz-Kennzeichen aufgenommen und meist werden die Schilder dann für weitere Straftaten genutzt und tauchen im Zusammenhang mit Verbrechen wie Bankraub oder Einbruch auf. Für die Autohalter beginnt mit dem Verlust der Schilder ein wahrer Marathon, denn sie müssen nicht nur den Verlust bei der Zulassung melden, sondern auch bei der Polizei eine Strafanzeige stellen und natürlich neue Schilder auf eigene Kosten anfertigen lassen. Die Polizei muss zuerst informiert werden

Weil viele gestohlene Schilder schnell im Zusammenhang mit Straftaten auftauchen, muss die Polizei sofort informiert werden, wenn das eigene Auto ohne Kennzeichen vorgefunden wurde. Nur so kann verhindert werden, dass ein Streifenwagen vor der Haustür steht und man sich falschen Verdächtigungen gegenübersieht. Bei der Polizei wird auch die Verlustbescheinigung ausgestellt, mit der dann der Gang zur Zulassungsstelle angetreten werden kann. Zusätzlich werden noch folgende Unterlagen benötigt, damit neue Schilder ausgestellt werden können:

• Personalausweis

• Kfz-Brief

• Kfz-Schein

• HU-Bericht

Wichtig: Das Fahrzeug darf ohne Kennzeichen im öffentlichen Raum nicht bewegt werden und so müssen öffentliche Verkehrsmittel oder Fußwege genutzt werden, um Polizei und Zulassung zu erreichen. Online lässt sich aber mit wenigen Klicks die richtige Zulassungsstelle finden.

Der Kennzeichenklau ist Urkundenunterdrückung

Wer Kennzeichen von einem fremden Fahrzeug entfernte, machte sich bis vor einigen Jahren des einfachen Diebstahls schuldig. Inzwischen gilt der Kennzeichenklau aber als Urkundenunterdrückung und kann damit mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Der OGH (Oberste Gerichtshof) kam nämlich zu dem Schluss, dass Kennzeichen keinen generellen Tauschwert haben und lediglich über einen Gebrauchswert verfügen. Dieser Gebrauchswert ist aber an eine bestimmte Person gebunden und damit scheidet Diebstahl als Anklagepunkt aus. Da nach einem Diebstahl der Kennzeichen meist weitere Straftaten begangen werden und der Schilderklau der Verschleierung dient, kann das Strafmaß für die Entwendung fremder Kfz-Kennzeichen schnell auf etliche Jahre Freiheitsstrafe anwachsen.

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