Verkehrsrecht: Unbefugtes Parken auf Privatparkplatz

Wer sein Fahrzeug auf einem privaten Parkplatz abstellen möchte, der muss hierzu die Erlaubnis des Parkplatzbesitzers einholen. Dies gilt im Übrigen auch für Firmenparkplätze und Parkplätze vor Ladenlokalen. Die Erlaubnis wird hier zumeist durch ein Schild „Parkplatz nur für Kunden“ erteilt. In bestimmten Fällen wird für die erlaubte Nutzung eine bestimmte Zeitdauer festgelegt und oftmals wird dies direkt mit einer Warnung, das unberechtigt abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig entfernt werden verknüpft.

Ein Falschparken auf Privatparkplätzen kann für den Betreffenden teurer werden als bei einem vergehen auf einem öffentlichen Parkplatz. Bei einem Abschleppen durch die Straßenverkehrsbehörde werden die örtlich geltenden Gebührensätze verlangt. Bei Privatparkplätzen entscheidet jedoch das Abschleppunternehmen über den verlangten Preis. Nicht selten kommt es dabei zu einer Verdoppelung der Kosten.

Besitzer von privaten Parkplätzen haben allerdings generell das Recht, unberechtigt abgestellte Fahrzeuge abschleppen zu lassen. Verträge zwischen Parkplatzbesitzern und Abschleppunternehmen, die festlegen, wann ein Fahrzeug abgeschleppt werden soll, sind ebenfalls zulässig.

Bei der unberechtigten Nutzung eines privaten Parkplatzes liegt ein Eingriff in das Besitzrecht des Parkplatzinhabers vor. Das unerlaubte Nutzen stellt eine unerlaubte Eigenmacht dar. Sind die zivilrechtlichen Voraussetzungen für eine Eigentumsstörung vorhanden, so muss der Falschparker für alle entstandenen Kosten aufkommen. Bei Privatparkplätzen ist dies nahezu immer der Fall. Der Eigentümer des privaten Parkplatzes hat dabei zudem ein Selbsthilferecht. Ob das unbefugte Parken zu einer echten Behinderung oder Störung führt, spielt dabei keine Rolle. Auch eine vorhandene Verhältnismäßigkeit muss vom Parkplatzbesitzer nicht geprüft werden. In den meisten Fällen muss der Eigentümer des Parkplatzes zunächst die Abschleppkosten übernehmen. Er kann sich diese jedoch im Nachhinein vom Falschparker zurückholen.

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